Rechtsprechung
| BVerwG, 08.10.1958 - V C 528.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung eines Darlehens zur Sicherung einer wieder geschaffenen und erneut gefährdeten Existenz für einen Kriegsgefangenen bei ursächlichem Zusammenhang der Gefährdung mit der Kriegsgefangenschaft
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 528.56
Für die Entscheidung über eine solche Klage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtslage zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Bescheide maßgebend (vgl. BVerwGE 1, 35 [BVerwG 19.11.1953 - I B 95.53]). - BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 528.56
Daraus ergibt sich, daß der Zweck dieser Vorschrift dahin geht, die Wiedereingliederung des Kriegsgefangenen in eine soziale Stellung, die seiner früheren entspricht, zu ermöglichen und ihm zur Sicherung seiner etwa gefährdeten Existenz zu verhelfen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - in Rundschau für den Lastenausgleich 1956 S. 205).
- BVerwG, 05.04.1962 - V B 87.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer Beihilfe zur …
Die Frage, ob die Gewährung einer Hausratbeihilfe nach §§ 28, 31 KgfEG voraussetzt, daß der Hausratbedarf in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht, bedarf keiner Klärung, Ihre Beantwortung ergibt sieh ebenso aus Sinn und Zweck des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes wie die der entsprechenden Frage bei Anträgen auf Gewährung von Aufbaudarlehen nach § 29 KgfEG und Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach § 30 KgfEG (vgl. u.a.Urteile des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 1959, 67 = DÖV 1959, 919 = Mtbl.BAA 1960, 272], vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 - [DÖV 1962, 75], vom 17. Mai 1961 - BVerwG V C 266.58 - [DÖV 1962, 74] undvom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 113.60 -). - BVerwG, 22.03.1961 - V C 54.59
Revision in Sachen Kriegsgefangenenentschädigung - Gewährung eines …
Zu dieser Rechtsfrage hat das erkennende Gericht bereits in seinem Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - (MDR 1959 S. 67 = DÖV 1959 S. 919 = MtBl. BAA 1960 S. 272) dahin entschieden:. - BVerwG, 17.08.1960 - V CB 21.60
Rechtsmittel
Voraussetzung für die Gewährung eines Aufbaudarlehens ist (vgl. auch Urteil des beschließenden Senatsvom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 [MDR 1959 S. 67] -). - BVerwG, 14.06.1961 - V C 113.60
Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem …
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 59, 67; DÖV 59, 919; MtBl. BAA 60, 272] und vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 -) hat das Landesverwaltungsgericht erkannt, daß Darlehen nach § 29 Abs. 1 KgfEG nur gewährt werden, wenn das Fehlen einer Lebensgrundlage oder die noch bestehende Gefährdung der Existenz im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht. - BVerwG, 26.05.1959 - V B 47.59
Rechtsmittel
Denn der beschließende Senat hat bereits durch seinUrteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 = MDR 1959 S. 67 - dahin entschieden: Darlehen zur Sicherung einer wieder geschaffenen, aber neuerdings gefährdeten Existenz können ehemaligen Kriegsgefangenen nur gewährt werden, wenn die Gefährdung im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht.
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