Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1966 - V C 53.64 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FG § 41 Abs. 1; LAG § 360 Abs. 1
Papierfundstellen
- BVerwGE 25, 177
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64
Ausschluss von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem …
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß die Behörde zur Gewißheit des Gerichts dartun (Urteil vom 26. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 177 [BVerwG 26.10.1966 - V C 53/64]] und Urteil vom 8. Oktober 1965 [BVerwGE 22, 190 [193]]). - BVerwG, 18.06.1970 - V C 27.69
Schadensfeststellung am Betriebsvermögen eines Friseurgeschäfts mit einschlägigem …
Auch wenn die Schutzbehauptungen des Betroffenen erheblichen Zweifeln begegnen, darf einer Ausschließung nur zugrunde gelegt werden, was zur Gewißheit des Gerichts festgestellt werden kann (Urteile vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 53.64 - [BVerwGE 25, 177 [BVerwG 26.10.1966 - V C 53/64]] - BVerwG V C 57.64 - und vom 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - [RLA 1969, 190]). - BVerwG, 19.03.1969 - V C 038.65
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1966 (BVerwGE 25, 177 [BVerwG 26.10.1966 - V C 53/64] [181]) für das Ausschließungsverfahren ausgesprochen:.
- BVerwG, 11.03.1970 - V C 72.67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auch wenn die Schutzbehauptungen des Betroffenen erheblichen Zweifeln begegnen, darf einer Ausschließung nur zugrunde gelegt werden, was zur Gewißheit des Gerichts festgestellt werden kann (Urteil vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 53.64 - [BVerwGE 25, 177 [BVerwG 26.10.1966 - V C 53/64] [181]]). - BVerwG, 22.02.1967 - V C 102.65
Ausschluss von der Schadensfeststellung und von Ausgleichsleistungen - …
Weiter ist zu beachten, daß bei der Ausschließung nur diejenigen Tatsachen zum Nachteile des Betroffenen verwertet werden dürfen, die zur Gewißheit des Gerichts festgestellt sind (Urteil vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 53.64 - [ZLA 1967, 37]). - BVerwG, 03.03.1967 - V B 145.65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Feststellung eines …
Diese Rechtsfrage ist indessen durch das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 53.64 - (ZLA 1967, 37) dahin entschieden worden, daß dem Betroffenen sein Verschulden im Sinne der Ausschließungsvorschriften durch die verwaltungsgerichtliche Beweisaufnahme und Beweiswürdigung nachzuweisen ist. - BVerwG, 27.10.1971 - V CB 67.70
Vertreibungsschäden an so genannten RM-Spareinlagen - Notwendige Beiladung von …
Da in Ausschließungssachen keine Umkehrung der Beweislast zulässig ist (BVerwGE 25, 177 [181] und Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - [RLA 1969, 190]) darf einer Ausschließung nur das zugrunde gelegt werden, was zur Gewißheit des Gerichtes festgestellt ist.
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