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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1961 - V C 54.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7710
BVerwG, 22.03.1961 - V C 54.59 (https://dejure.org/1961,7710)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1961 - V C 54.59 (https://dejure.org/1961,7710)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1961 - V C 54.59 (https://dejure.org/1961,7710)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision in Sachen Kriegsgefangenenentschädigung - Gewährung eines Existenzaufbaudarlehen aufgrund Fehlen einer gesicherten Lebensgrundlage sofern ein Zusammenhang dazwischen aufgrund einer Kriegsgefangenenschaft besteht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1962, 75
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.10.1958 - V C 528.56

    Bewilligung eines Darlehens zur Sicherung einer wieder geschaffenen und erneut …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1961 - V C 54.59
    Zu dieser Rechtsfrage hat das erkennende Gericht bereits in seinem Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - (MDR 1959 S. 67 = DÖV 1959 S. 919 = MtBl. BAA 1960 S. 272) dahin entschieden:.
  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung …

    Die in Betracht kommenden Entscheidungen sind am22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 [ZLA 1961, 238 = IFLA 1961, 139] -, am 17. Mai 1961 - BVerwG V C (101.)/(102.)58 - [Mtbl.BAA 1961, 405] und BVerwG V C 266.58 [DÖV 1962, 74 [Leits.]] und am14. Juni 1961 - BVerwG V C 247.59 [DÖV 1962, 74 [Leits.]] - ergangen.
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 99.62
    - BVerwG V C 54.59 - [ZLA 1961, S. 238], vom 17. Mai 1961.
  • BVerwG, 05.04.1962 - V B 87.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer Beihilfe zur …

    Die Frage, ob die Gewährung einer Hausratbeihilfe nach §§ 28, 31 KgfEG voraussetzt, daß der Hausratbedarf in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht, bedarf keiner Klärung, Ihre Beantwortung ergibt sieh ebenso aus Sinn und Zweck des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes wie die der entsprechenden Frage bei Anträgen auf Gewährung von Aufbaudarlehen nach § 29 KgfEG und Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach § 30 KgfEG (vgl. u.a.Urteile des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 1959, 67 = DÖV 1959, 919 = Mtbl.BAA 1960, 272], vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 - [DÖV 1962, 75], vom 17. Mai 1961 - BVerwG V C 266.58 - [DÖV 1962, 74] undvom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 113.60 -).
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 21.61

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei Beschlagnahme eines Hauses - …

    Solche den Begriff "angemessene Entschädigung" erweiternden Bestimmungen sind auch die Tatbestände der Nr. 2 a bis g der FTA 100. Sie stellen wegen ihrer Ausnahmeeigenschaft einen geschlossenen Katalog von erstattungsfähigen Unkosten dar, "die im Zusammenhang mit Umzügen aus requirierten Räumen entstehen" (Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - [DÖV 1960, 504 [BVerwG 11.05.1960 - V C 253/58]]; Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 - [DÖV 1962, 75]).
  • BVerwG, 14.06.1961 - V C 113.60

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem …

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 59, 67; DÖV 59, 919; MtBl. BAA 60, 272] und vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 -) hat das Landesverwaltungsgericht erkannt, daß Darlehen nach § 29 Abs. 1 KgfEG nur gewährt werden, wenn das Fehlen einer Lebensgrundlage oder die noch bestehende Gefährdung der Existenz im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht.
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