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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,337
BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56 (https://dejure.org/1958,337)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1958 - V C 553.56 (https://dejure.org/1958,337)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1958 - V C 553.56 (https://dejure.org/1958,337)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Einsatz im Volkssturm als Ursache einer Verhaftung

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    In einem solchen Falle sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts solche Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit eintreten, auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21, 121).
  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    In einem solchen Falle sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts solche Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit eintreten, auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21, 121).
  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß die Begriffsmerkmale auch dieser gesetzlichen Vorschrift nur dann erfüllt sind, wenn es sich um solche Personen handelt, die aus ähnlichem Zusammenhang dasselbe Schicksal und dasselbe Los wie Kriegsgefangene ertragen haben; vgl. insbesondere die Urteile vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]) und vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    Diese Zielsetzung rückt den Fall des Klägers in die Nähe desjenigen Sachverhalts, über den das erkennende Gericht durch das grundsätzliche Urteil vom 5. März 1958 (DVBl. 1958 S. 474) dahin entschieden hat: "Wer im Inland aus politischen Gründen (z.B. im Rahmen des sogenannten automatischen Arrests) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung als Kriegsgefangener." Wegen der Einzelheiten der Entscheidung wird auf das Urteil selbst verwiesen; es ist dem Kläger mitgeteilt worden.
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 389.56
    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    Gerade in diesem Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall weder von demjenigen Sachverhalt, über den in dem angeführten Urteil vom 3. Juni 1958 entschieden worden ist (angebliche Teilnahme an Judenerschießungen), noch von dem anderen Fall, der dem Kläger ebenfalls bekannt ist: Durch Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]) hat das Gericht dahin entschieden: "Wer im Jahre 1949 wegen angeblicher Unrechtshandlungen (Mißhandlung von Fremdarbeitern) von der Besatzungsmacht verhaftet und anschließend gerichtlich bestraft worden ist, hat in aller Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für die erlittene Haft." Entgegen der Auffassung des Klägers läßt sich ein rechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen diesem Urteil und dem Sachverhalt nicht feststellen, der im vorliegenden Fall zur Entscheidung steht; in demselben Sinn hat das Gericht übrigens durch Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 - entschieden, der ebenfalls den Fall eines notgelandeten feindlichen Fliegers betrifft.
  • BVerwG, 09.07.1958 - V C 431.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    Denn darin liegt kein für die Entscheidung maßgebliches nachträgliches Anerkenntnis der britischen Besatzungsmacht, daß ein Antragsteller als sogenannter echter Kriegsgefangener festgenommen worden sei; dahin hat das Gericht insbesondere durch Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 431.56 - bereits entschieden.
  • BVerwG, 03.06.1958 - V C 309.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß die Begriffsmerkmale auch dieser gesetzlichen Vorschrift nur dann erfüllt sind, wenn es sich um solche Personen handelt, die aus ähnlichem Zusammenhang dasselbe Schicksal und dasselbe Los wie Kriegsgefangene ertragen haben; vgl. insbesondere die Urteile vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]) und vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -.
  • BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
    Gerade in diesem Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall weder von demjenigen Sachverhalt, über den in dem angeführten Urteil vom 3. Juni 1958 entschieden worden ist (angebliche Teilnahme an Judenerschießungen), noch von dem anderen Fall, der dem Kläger ebenfalls bekannt ist: Durch Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]) hat das Gericht dahin entschieden: "Wer im Jahre 1949 wegen angeblicher Unrechtshandlungen (Mißhandlung von Fremdarbeitern) von der Besatzungsmacht verhaftet und anschließend gerichtlich bestraft worden ist, hat in aller Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für die erlittene Haft." Entgegen der Auffassung des Klägers läßt sich ein rechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen diesem Urteil und dem Sachverhalt nicht feststellen, der im vorliegenden Fall zur Entscheidung steht; in demselben Sinn hat das Gericht übrigens durch Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 - entschieden, der ebenfalls den Fall eines notgelandeten feindlichen Fliegers betrifft.
  • BVerwG, 22.05.1959 - V B 38.59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist der Tatbestand des § 2 Abs. 1 KgfEG nicht erfüllt, wenn der Betroffene bei Gelegenheit seines militärischen oder militärähnlichen Dienstes Unrechtshandlungen begangen hat und deshalb später festgenommen worden ist (vgl. Urteile vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - und vom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -).

    In dieser Beziehung stimmt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts im Ergebnis mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats überein (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56] - vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - und vom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 - sowie Beschluß vom 12. August 1957 - BVerwG V C 521.56 -).

  • BVerwG, 24.06.1960 - V B 9.60

    Rechtsmittel

    Geklärt ist schließlich, daß es nicht darauf ankommt, ob die Gewahrsamsmacht den Kläger wie einen Kriegsgefangenen behandelt hat (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [DÖV 1958 S. 796] undvom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [MDR 1958 S. 871]) und ob die Verurteilung des Klägers durch das amerikanische Militärgericht zu Recht erfolgt ist (vgl.Urteile vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -).
  • BVerwG, 28.02.1962 - V C 96.60

    Rechtsmittel

    Das ist richtig; denn die Verhaftung wegen angeblicher Unrechtshandlungen führt nicht zur Begründung einer Kriegsgefangenschaft im Gesetzessinne, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht erfolgt ist oder nicht (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - [MDR 1958, 870], vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - undvom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -).
  • BVerwG, 27.09.1960 - V B 70.60

    Rechtsmittel

    Dabei ist es für die Anwendung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes unerheblich, ob diese Maßnahmen völkerrechtlich gerechtfertigt waren oder ob der Verdacht, Kriegsverbrechen begangen zu haben, begründet war (vgl. u.a. Urteile des beschließenden Senatsvom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -).
  • BVerwG, 22.03.1961 - V C 402.58

    Rechtsmittel

    Damit fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Dienst des Klägers als solchem und seiner Festnahme (vgl.Urteile vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - undvom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -).
  • BVerwG, 06.02.1961 - V B 117.60

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Berücksichtigungen von …

    - BVerwG V C 553.56 -).
  • BVerwG, 02.08.1960 - V B 52.60

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist aber bereits geklärt, daß die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1 KgfEG nicht erfüllt sind, wenn der Betroffene wegen angeblicher Unrechtshandlungen von der Besatzungsmacht verhaftet und gerichtlich bestraft worden ist, insbesondere wenn ein Volkssturmangehöriger bei Gelegenheit seines Dienstes Ausländer mißhandelt hat und deshalb später festgenommen worden ist (vgl. u.a. Urteile des beschließenden Senats vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.57 [MDR 1958 S. 870] -, vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -, vom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 - undvom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 361.57 -), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Festhaltung und Verurteilung zu Recht erfolgt sind oder nicht (vgl. u.a. die erwähnten Urteile vom 6. und 27. August 1958).
  • BVerwG, 30.05.1960 - V B 24.60

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt die Verhaftung (und Verurteilung) wegen angeblicher Unrechtshandlungen in der Regel den Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung aus, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht erfolgt ist oder nicht (vgl. u.a. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - [MDR 1958 S. 870], 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - undvom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -).
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 275.58

    Rechtsmittel

    Das hat das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Urteile vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [MDR 1958, 871] undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -;Beschluß vom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58-).
  • BVerwG, 14.01.1960 - V B 136.59

    Rechtsmittel

    Denn es ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits geklärt, daß eine Verhaftung wegen Unrechtshandlungen, selbst wenn diese gelegentlich militärischer oder militärähnlicher Dienstleistung begangen worden sind, keine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes begründet (vgl. u.a. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], 12. August 1957 - BVerwG V C 521.56 -, 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -, 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 [MDR 1958 S. 870] -, 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -, 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - und17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -) und daß es auch nicht darauf ankommt, ob die Verhaftung und Verurteilung des Betroffenen durch die Gewahrsamsmacht zu Recht erfolgt ist (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 3. Juni 1958, 6. August und 27. August 1958).
  • BVerwG, 15.12.1959 - V B 92.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.09.1959 - V B 92.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.07.1959 - V B 73.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.1959 - V B 96.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1959 - V B 80.59

    Rechtsmittel

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