Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1957 - V C 58.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.02.1957 - V C 58.57
- BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.02.1957 - V C 58.57
- BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
In einem solchen Falle sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts solche Gesetsesänderungen, die während der Rechtshingigkeit eintreten, auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21, 121). - BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
In einem solchen Falle sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts solche Gesetsesänderungen, die während der Rechtshingigkeit eintreten, auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21, 121). - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG umschriebene Tatbestand nur dann erfüllt ist, wenn es sich um solche Personen handelt, die "aus ähnlichem Zusammenhang" dasselbe Schicksal und dasselbe Los wie Kriegsgefangene ertragen haben; vgl. insbesondere die Urteile vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] ), vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - undvom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 -.
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Im Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 186) hat zwar das erkennende Gericht zum Heimkehrergesetz dahin entschieden, daß der in § 1 dieser Vorschrift bezeichnete Personenkreis der gleiche sei, der in § 2 Abs. 1 KgfEG erfaßt ist. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Nähere Ausführungen darüber sind enthalten in dem grundsätzlichen Urteil vom 5. März 1958 (BVerwGE 6, 232), das den sog. automatischen Arrest betrifft, und in dem bereits angeführten Urteil vom 3. Juni 1958, das eine im Juli 1948 erfolgte Festnahme betrifft, die des halb stattgefunden hat, weil dem Kläger die Teilnahme an der Erschießung von Juden vorgeworfen worden war. - BVerwG, 03.06.1958 - V C 309.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG umschriebene Tatbestand nur dann erfüllt ist, wenn es sich um solche Personen handelt, die "aus ähnlichem Zusammenhang" dasselbe Schicksal und dasselbe Los wie Kriegsgefangene ertragen haben; vgl. insbesondere die Urteile vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] ), vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - undvom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 -.
- BVerwG, 13.03.1962 - V B 75.61 Überdies hat der erkennende Senat gerade in den beiden vom Beklagten bezeichneten Entscheidungen vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - ausgeführt, daß aus seiner Feststellung, wonach der in § 1 HkG genannte Personenkreis der gleiche sei wie der in § 2 Abs. 1 KgfEG erfaßte, nichts für die Fälle der sog. "unechten" Kriegsgefangenen nach § 2 Abs. 2 KgfEG hergeleitet werden könne.
- BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat entschieden hat, gleichen sich die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise im wesentlichen, decken sich aber nicht völlig (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -). - BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung
Denn mögen sich auch die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise nicht völlig decken (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -), so besteht kein Anlaß, die wörtlich übereinstimmende Formulierung "wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 695) - KgfEG - und in § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) mit späteren Änderungen verschieden zu beurteilen.
- BVerwG, 15.09.1965 - V CB 96.65
Vorliegen einer unechten Kriegsgefangenschaft - Verschleppung in ausländisches …
Auch das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats bereits geklärt (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -). - BVerwG, 27.10.1965 - V C 89.64
Rechtsmittel
Auch die Vorschriften des Heimkehrergesetzes über die unverschuldete Verzögerung der Rückkehr können nicht herangezogen werden, da das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gegenüber dem Heimkehrergesetz eine eigenständige Rechtsmaterie ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -). - BVerwG, 22.02.1965 - V B 91.64
Voraussetzungen für die Anerkennung als Heimkehrer und die Anerkennung als …
Denn dieses Gesetz hat die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kriegsgefangenenschaft in § 2 selbständig geregelt, überdies hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise sich zwar im wesentlichen gleichen, sich aber nicht völlig decken (vgl.Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - undUrteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -). - BVerwG, 22.03.1961 - V C 402.58
Rechtsmittel
Die Anwendung von § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG scheidet schon deshalb aus, weil der Kläger nicht im unmittelbaren - auch räumlichen und zeitlichen - Ursachenzusammenhang mit einen Ereignis der Kriegführung verhaftet worden ist (vgl.Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -). - BVerwG, 14.01.1960 - V B 136.59
Rechtsmittel
Denn es ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits geklärt, daß eine Verhaftung wegen Unrechtshandlungen, selbst wenn diese gelegentlich militärischer oder militärähnlicher Dienstleistung begangen worden sind, keine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes begründet (vgl. u.a. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], 12. August 1957 - BVerwG V C 521.56 -, 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -, 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 [MDR 1958 S. 870] -, 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -, 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - und17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -) und daß es auch nicht darauf ankommt, ob die Verhaftung und Verurteilung des Betroffenen durch die Gewahrsamsmacht zu Recht erfolgt ist (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 3. Juni 1958, 6. August und 27. August 1958). - BVerwG, 22.05.1959 - V B 38.59
Rechtsmittel
In dieser Beziehung stimmt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts im Ergebnis mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats überein (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56] - vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - und vom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 - sowie Beschluß vom 12. August 1957 - BVerwG V C 521.56 -). - BVerwG, 15.05.1959 - V B 251.58
Rechtsmittel
Vielmehr kann der Kreis derjenigen, die nach dem Heimkehrergesetz zu betreuen sind, größer sein als derjenige Personenkreis, dem die finanziellen Leistungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes zugedacht sind; daß der Kläger von jenem Gesetz erfaßt worden ist, nicht aber von diesem, ist somit kein rechtsbeachtlicher Widerspruch (vgl. Urteil des beschließenden Senatsvom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
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