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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.1961 - V C 58.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1978
BVerwG, 19.07.1961 - V C 58.59 (https://dejure.org/1961,1978)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1961 - V C 58.59 (https://dejure.org/1961,1978)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1961 - V C 58.59 (https://dejure.org/1961,1978)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • VG Bayreuth - 57 - III/58
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 58.59
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1959 - V C 623.56

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung zugunsten Volksdeutschen aus der …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1961 - V C 58.59
    Ferner rügt er die Verletzung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und beruft sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1959 (BVerwGE 8, 222), von dem die angefochtene Entscheidung abweiche.

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteil vom 25. März 1959 (BVerwGE 8, 222) näher dargelegt hat, genügt es für die Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KgfEG nicht, daß die Festnahme wegen der deutschen Volkszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit erfolgt ist, vielmehr muß hinzukommen, daß sie auf Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht beruhte.

  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1961 - V C 58.59
    Liegen diese Voraussetzungen bei der Festnahme vor, so kommt es auf eine spätere Änderung des Festhaltegrundes nicht an, also auch nicht darauf, ob die Fortdauer des Gewahrsams nicht mehr dem Sicherheitsinteresse der Gewahrsamsmacht diente, sondern die Durchführung einer Arbeitsverpflichtung oder die Vorbereitung des Abtransportes bezweckte (vgl. u.a. das erwähnte Urteil vom 13. November 1957 sowie das Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1961 - V C 58.59
    Soweit es sich um die Festnahme von Angehörigen deutscher Minderheiten im Ausland handelt, liegt ein solches Sicherheitsinteresse dann vor, wenn die Gewahrsamsmacht - neben sonstigen Absichten, z.B. der Vergeltung - sich maßgeblich von Befürchtungen hat leiten lassen, die deutschen Bevölkerungsteile könnten der "Befreiung" des Landes und den staatlichen Neuaufbau hinderlich werden (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57]).
  • BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59

    Rechtsmittel

    Das aber ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats Voraussetzung für die Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]], vom 15. April 1959 - BVerwG V C 363.57 -, vom 11. Januar 1961, - BVerwG V C 59.60 - undvom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 58.59 -).
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