Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1961 - V C 59.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.11.1959 - 11 K 273/59
- BVerwG, 11.01.1961 - V C 59.60
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.12.1959 - V C 114.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1961 - V C 59.60
Das mag zutreffen (vgl.Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 114.58 -), doch kommt es hierauf nicht entscheidend an. - BVerwG, 03.06.1958 - V C 309.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1961 - V C 59.60
Unerheblich ist es, ob die Verhaftung und auch eine etwaige Verurteilung im Einzelfall gerechtfertigt waren oder nicht (vgl.Urteil vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -).
- BVerwG, 24.01.1962 - V C 35.60
Rechtsmittel
Nach dieser Vorschrift ist entschädigungsberechtigt, wer im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis der militärischen Kriegführung aus ähnlichen Gründen wie ein echter Kriegsgefangener in fremden Gewahrsam genommen und auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung festgehalten worden ist (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] , vom 15. April 1959 - BVerwG V C 363.57 -, vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 59.60 - und vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 58, 59 -). - BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59
Rechtsmittel
Das aber ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats Voraussetzung für die Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]], vom 15. April 1959 - BVerwG V C 363.57 -, vom 11. Januar 1961, - BVerwG V C 59.60 - undvom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 58.59 -). - BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Rechtsmittel
Hiergegen unterscheidet sich eine Festnahme wegen militärischen oder militärähnlichen Dienstes von einer solchen, die ihre Ursache in einem konkreten Vorwurf gegen den Betroffenen hatte, gelegentlich oder in Ausübung solchen Dienstes bestimmte Unrechtshandlungen begangen zu haben(Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 59.60 -). - BVerwG, 17.05.1961 - V C 126.59
Rechtsmittel
Damit scheidet zugleich auch die Anwendungsmöglichkeit des § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG, der einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang der Ingewahrsamnahme mit einem bestimmten Ereignis der militärischen Kriegführung voraussetzt, aus (Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 59.60 -).
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