Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 11.12.1956 - 6 K 137/56
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Nach der Überzeugung des erkennenden Gerichts besteht ein allgemeines Erfahrungsbild, eine - widerlegbare - Vermutung, daß die Deutschen, die sich im Anschluß an ihre Internierung zu einer mehrjährigen Zwangsarbeit verpflichten mußten, auch noch während der vertragsmäßigen Dauer der Zwangsarbeit "auf eng begrenztem Raum unter dauernder Bewachung festgehalten" worden sind (vgl.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -).Die Bedenken des Beklagten gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -;Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt, greifen nicht durch.
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Dies folgt aus der allgemeinen Lage, in der sich der Volksdeutsche Bevölkerungsteil Jugoslawiens damals befand (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 -, das den Parteien mit Schreiben vom 20. Dezember 1957 zur Kenntnis gebracht worden ist). - BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Beendigung eines militärischen …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Die Bedenken des Beklagten gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -;Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt, greifen nicht durch. - BVerwG, 02.07.1958 - V C 497.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Die Bedenken des Beklagten gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -;Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt, greifen nicht durch. - BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56
Antrag einer Küchenhelferin einer Wehrmachtskaserne auf Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Die Bedenken des Beklagten gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -;Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt, greifen nicht durch.
- BVerwG, 13.12.1961 - V C 229.59
Rechtsmittel
Eine solche Beaufsichtigung hat der erkennende Senat bereits in anderen Fällen als ausreichend angesehen, um eine "ständige Bewachung" anzuerkennen (Urteile vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 616.56 -, vom 25. März 1959 - BVerwG V C 62.57 - und [allerdings für das Memelland] vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
Das erkennende Gericht hat diese Rechtsauffassung im Urteil vom 13. November 1957 näher begründet und seitdem wiederholt bestätigt (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98], vom 25. März 1959 - BVerwG V C 62.57 - und vom 13. Mai 1959 - BVerwG V C 416.57 -). - BVerwG, 28.09.1960 - V C 271.58
Rechtsmittel
Auch beendet eine für den Einzelfall erteilte Reiseerlaubnis - etwa zur Beschaffung von Ausreisepapieren - nicht den Gewahrsam (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 62.57 -). - BVerwG, 16.12.1959 - V C 435.58
Rechtsmittel
Darin heißt es, es sei nichts dafür erkennbar, daß der Gesetzgeber eine Änderung des Festhaltegrundes bei unechten Kriegsgefangenen anders habe beurteilen wollen als bei sogenannten echten Kriegsgefangenen nach § 2 Abs. 1. An dieser inzwischen wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. u.a. das erwähnte Urteil vom 14. Januar 1959 sowie das Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 62.57 -) hält das erkennende Gericht fest.
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