Rechtsprechung
| BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag einer Küchenhelferin einer Wehrmachtskaserne auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 11.03.1957 - V C 627.56
- BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56
Ob der Festhaltegrund sich später änderte - wie daraus entnommen werden könnte, daß die Klägerin von den Verwundeten getrennt und in andere Lager gebracht wurde -, ist unerheblich; denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts kommt es für die Beurteilung der Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf; den Grund der Gefangennahme, nicht auf den Grund des Gefangenhaltens an (vgl. BVerwGE 5, 186 [BVerwG 08.07.1957 - VC 305/56]). - BVerwG, 28.09.1957 - V C 628.56
Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Festhaltung von …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56
Ihre Rechtsstellung unterscheidet sich damit grundlegend von derjenigen der übrigen deutschen Internierten in Dänemark, über die sich das Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 28. September 1957 (NJW 1958 S. 114 = DVBl. 1958 S. 31 = DÖV 1958 S. 56 = MDR 1958 S. 59) verhält.
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Im vorstehenden Sinne hat der beschließende Senat in einem Falle, in dem eine notdienstverpflichtete Küchenhelferin in einem Wehrmachtslazarett in D. im Mai 1945 festgehalten worden ist, folgendes ausgeführt (Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -): "Es muß auch angenommen werden, daß die Klägerin wegen dieses Dienstes von den dänischen Behörden festgehalten worden ist. - BVerwG, 08.11.1961 - V C 216.59
Rechtsmittel
Dann hätte er nach § 3 Abs. 1 Buchst. k BVG militärähnlichen Dienst geleistet (Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -). - BVerwG, 28.09.1960 - V C 29.59
Zahlung einer Kriegsgefangenenentschädigung an eine als Krankenpflegerin für …
Im vorstehenden Sinne hat der erkennende Senat in einem Falle, in dem eine notdienstverpflichtete Küchenhelferin in einem Wehrmachtslazarett in Dänemark im Mai 1945 festgehalten worden ist, folgendes, ausgeführt (Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -): "Es muß auch, angenommen werden, daß die Klägerin wegen dieses Dienstes von den dänischen Behörden festgehalten worden ist.
- BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für eine in einem sowjetischen …
Im vorstehenden Sinne hat der beschließende Senat in einem Falle, in dem eine notdienstverpflichtete Küchenhelferin in einem Wehrmachtslazarett in Dänemark im Mai 1945 festgehalten worden ist, folgendes ausgeführt (Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -): "Es muß auch angenommen werden, daß die Klägerin wegen dieses Dienstes von den dänischen Behörden festgehalten worden ist. - BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Rechtsmittel
Der Beklagte erhebt Bedenken gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt. - BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57
Rechtsmittel
Die Bedenken des Beklagten gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -;Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt, greifen nicht durch. - BVerwG, 02.08.1960 - V B 56.60
Rechtsmittel
Vielmehr kann der Dienst im SD auch dann militärischer oder militärähnlicher Dienst sein, wenn er auf einer Notdienstverpflichtung oder auf der Abordnung eines Wehrmachtangehörigen zu diesem Dienst beruht (vgl. u.a.Urteile vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 - und vom 7. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 193]). - BVerwG, 29.07.1959 - V C 279.57
Rechtsmittel
Es handelte sich bei der beruflichen Tätigkeit des Klägers auch nicht um "Zivildienst, der auf Grund, einer Dienstverpflichtung oder eines Arbeitsvertrages bei der Wehrmacht geleistet worden ist" (vgl. zum Begriff "Dienstverpflichtung" das Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -). - BVerwG, 13.05.1959 - V C 229.57
Rechtsmittel
Die Bedenken der Staatsanwaltschaft gegen die inzwischen wiederholt bestätigte Auffassung des erkennenden Gerichts (vgl. u.a. dieUrteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 - undvom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - [NJW 1959 S. 784]), daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht hingegen auf den Grund der weiteren Festhaltung ankommt, greifen nicht durch.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1957 - V C 627.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verbindung von Verwaltungsstreitsachen - Bewilligung von Armenrecht
Verfahrensgang
- BVerwG, 11.03.1957 - V C 627.56
- BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56
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