Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1960 - V C 64.56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 330
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59
Rechtsmittel
Die Begrenzung der nach den entgangenen Einnahmen zu berechnenden Entschädigung auf monatlich 1.500 DM ist mit dem Begriff "angemessene Entschädigung" zu vereinbaren (Bestätigung der Entscheidung vom 25. Mai 1960 [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]]).Die Behörde ist in ihrem Ermessen, nach welcher Vorschrift sie die Entschädigung berechnen will, also gebunden; sie soll die für den Betroffenen günstigere Berechnungsart wählen (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 - [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]]), Eine günstigere andere Berechnungsart ist in der Regel die Berechnung nach der ortsüblichen Miete.
Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Mai 1960 (- BVerwG V C 64.56 -) entschieden hat, ist die in § 11 Abs. 3 der Ersten GREAO angeordnete Begrenzung der Entschädigung der Höhe nach jedenfalls bis zum Jahre 1951 einschließlich mit Rücksicht auf die damalige Finanzkraft der Bundesrepublik vereinbar mit den Begriffen "angemessene Entschädigung" und "fair compensation".
Zwar hat der erkennende Senat in dem schon erwähnten Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 - entschieden, daß den Abschreibungen die DM-Eröffnungsbilanz zugrunde zu legen sei.
- BVerwG, 28.03.1962 - V C 57.61
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Neufestsetzung einer Nutzungsentschädigung …
Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 25. Mai 1960 (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [332]) näher dargelegt hat, umfaßt die angemessene Entschädigung grundsätzlich nur den Minderwert, der sich aus dem Eingriff in die Substanz des Eigentums ergibt, nicht aber den darüber hinausgehenden Schaden, insbesondere nicht den entgangenen Gewinn.Auch die bloße Entziehung von Nutzungsmöglichkeiten ist in der Regel ein Eingriff in das Objekt, also eine Substanzminderung und kein entgangener Gewinn (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [332] mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 19.01.1965 - V B 76.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
Diese Ansicht vertritt der Beklagte unter Berufung auf eine Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Mai 1960 (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]); er lehnt insoweit eine Entschädigung ab, weil das Inventar nur mit einem "Erinnerungswert" von 1 DM in der DM-Eröffnungsbilanz festgehalten ist.Außerdem hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß - da die bloß nach den Aufwendungen zu berechnende Entschädigung unterhalb der Grenze der angemessenen Entschädigung liegt (vgl. BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]) - stets die von mehreren in Betracht kommende Berechnungsart zu wählen ist, die für den Geschädigten sich günstiger auswirkt.
- BVerwG, 29.12.1964 - V B 47.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nutzungsentschädigung für …
Die Begründung in der genannten Entscheidung, des erkennenden Senats vom 25. Mai 1960 (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]) ist nur als eine Widerlegung der gegenteiligen Meinung - daß stets die letzte Steuerbilanz zu berücksichtigen sei - zu verstehen, das wird auch, worauf zutreffend die Klägerin hinweist, in einer späteren Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - [DVBl. 1961 S. 629]) zum Ausdruck gebracht.Außerdem hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß - da die bloß nach den Aufwendungen zu berechnende Entschädigung unterhalb der Grenze der angemessenen Entschädigung liegt (vgl. BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]) - stets die von mehreren in Betracht kommende Berechnungsart zu wählen ist, die für den Geschädigten sich günstiger auswirkt.
- BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
Rechtsmittel
Der Begriff der angemessenen Entschädigung umfaßt nämlich insbesondere nicht den entgangenen Gewinn, auf den der Kläger im Rechtsstreit in der Hauptsache abhebt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 -). - BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
Rechtsmittel
Die angemessene Entschädigung will nur die Substanzminderung, nicht aber auch den entgangenen Gewinn ausgleichen (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [332] -). - BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59
Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatzbetriebes als Kosten der …
Sie umfaßt lediglich den Minderwert, der sich aus dem Eingriff in die Substanz des Eigentumsrechts ergibt, nicht aber den darüber hinausgehenden Schaden (Urteil vom 25. Mai 1960 in BVerwGE 10, 330). - BVerwG, 11.01.1961 - V C 219.59
Rechtsmittel
Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 2 der Ersten GREAO und dem Begriff der angemessenen Entschädigung; die angemessene Entschädigung umfaßt grundsätzlich nicht den entgangenen Gewinn, sondern dient nur dem Ausgleich für die durch die Requisition verursachte Substanzminderung (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 - [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]]). - BVerwG, 28.05.1969 - V C 213.66
Bau einer Panzerstraße auf einem Truppenübungsplatz - Requisitionsverhältnis …
Denn es besteht Einigkeit, daß sich die Höhe der Entschädigung nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen zu richten hat, so daß im Einzelfall aus besonderen Gründen auch ein Abweichen von dem Grundsatz sowohl nach oben bis zur Höhe des vollen Schadensersatzes als auch nach unten in Betracht kommen kann (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [BGHZ 6, 270, 293 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52]]). - BVerwG, 10.01.1962 - V C 21.61
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei Beschlagnahme eines Hauses - …
Die Bestimmungen der Ersten GREAO, die der notwendigen Konkretisierung des Begriffs "angemessene Entschädigung" dienen, berücksichtigen dies und werden in der Regel diesem Begriff gerecht (Urteil vom 25. Mai 1960 [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]] und Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - [DVBl. 1961 S. 629]). - BVerwG, 08.02.1961 - V B 12.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.11.1963 - V B 41.63
Entschädigung für einen Verdienstausfall oder sonstigen Einnahmeausfall i.S.d. …
- BVerwG, 12.03.1963 - V CB 214.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Requisitionsentschädigung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".