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| BVerwG, 14.10.1960 - V C 65.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1960 - V C 65.59
Nach dieser greift die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 KgfEG nur dann ein, wenn die Arbeitsverpflichtung des Betroffenen von vornherein den maßgeblichen Grund für seine Festhaltung bildete (vgl. das erwähnte Urteil vom 13. November 1957 sowie das Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).Nach dieser besteht eine widerlegbare Vermutung, daß diejenigen Deutschen in Jugoslawien, die irn Anschluß an ihre Internierung sich zu einer mehrjährigen Zwangsarbeit verpflichten mußten, auch noch während der vertragsgemäßen Dauer der Zwangsarbeit im Gesetzessinne festgehalten worden sind (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] = NJW 1959 S. 784] -).
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1960 - V C 65.59
Denn aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein ist erkennbar, daß das Ziel der Revision dahin geht, das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und entsprechend dem Klageantrag zu erkennen (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 [BVerwGE 1, 222]). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1960 - V C 65.59
Die Klägerin ist im November 1944 als Volksdeutsche in Jugoslawien in unmittelbarem Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit festgenommen und interniert worden (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 [DÖV 1958 S. 57] -). - BVerwG, 19.09.1958 - V C 137.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.10.1960 - V C 65.59
Wohl aber würde es zur Widerlegung der Vermutung führen, wenn die Klägerin auf Grund des ihr bei der Entlassung aus dem Internierungslager R. erteilten Ausweises unter Wiedererlangung der jugoslawischen Staatsangehörigkeit so gestellt worden wäre, wie die nicht zur Volksdeutschen Minderheit gehörigen jugoslawischen Staatsangehörigen (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 19. September 1958 - BVerwG V C 137.57 -).
- BVerwG, 08.10.1964 - V C 4.64
Einstufung von behördlichen, sich nur mit einem Teilzeitraum eines …
Diese rechtliche Würdigung des vom Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalts weicht von dem Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 65.59 - ab. - BVerwG, 26.05.1970 - VIII B 141.67 Die Kläger machen geltend, das Urteil weiche ab von Entscheidungen, die das Bundesverwaltungsgericht zum Gewahrsamsbegriff im Kriegsgefangenenentschädigungsrecht getroffen habe:Urteile vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 341.57/124.59 - (Buchholz BVerwG 412.4, § 2 KgfEG Nr. 17 = MDR 1960, 344) undvom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 65.59 - die Rechtssache habe außerdem grundsätzliche Bedeutung, weil zu klären sei, ob es gerechtfertigt sei, den Gewahrsamsbegriff des Häftlingshilfegesetzes anders auszulegen als denjenigen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes.
- BVerwG, 14.10.1960 - V C 19.59
Kriegsgefangenenentschädigung für die Internierung und Arbeitsverpflichtung eines …
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache wird das Verwaltungsgericht die Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben, die der erkennende Senat in dem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG V C 65.59 dargelegt hat.
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