Rechtsprechung
| BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestandskraft eines Neuverteilungsplanes - Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes in Teilen - Einfluss von eine Rechtsnorm für nichtig erklärenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf die Bestandskraft behördlicher Entscheidungen - Beeinträchtigung der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66
Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Der Beitragsmaßstab muß vielmehr für alle Teilnehmer einheitlich festgesetzt werden, unabhängig davon, welche Umlegungsvorteile sie erlangt haben (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - [RdL 1969, 299]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]).Es darf mithin kein Verteilungsmaßstab festgelegt werden, der die Heranziehung eines Teilnehmers von der Größe seiner Umlegungsvorteile abhängig macht (BVerwG, Urteil vom 25. November 1970, a.a.O.).
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65
Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Sofern deshalb die Ausbauarbeiten nicht durch die Festsetzungen des Flurbereinigungsplans gedeckt sind, besteht ein Anspruch des betroffenen Teilnehmers auf Wiederherstellung eines dem Plan entsprechenden Zustandes, nicht aber auf Änderung des Plans und der darin festgesetzten Abfindung (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1965 [BVerwGE 21, 93]; Binz: Die Ausbaubeschwerde im Flurbereinigungsverfahren, RdL 1962, 1).3 FlurbG anerkannt (Urteil vom 7. Mai 1965 a.a.O.).
- BVerwG, 23.11.1970 - IV B 16.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pflicht der Teilnehmer eines …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Die Erhebung von Sonderkostenbeiträgen nach § 19 Abs. 2 FlurbG unter entsprechender Entlastung der übrigen Teilnehmer ist nur zulässig, wenn im Rahmen der Flurbereinigung im Interesse einzelner Teilnehmer Anlagen erforderlich werden, die durch diese Teilnehmer und nicht allein aus dem Zweck der Flurbereinigung veranlaßt sind, und es daher unangemessen wäre, alle Teilnehmer mit den dadurch verursachten Aufwendungen zu belasten (BVerwG, Beschluß vom 23. November 1970 - BVerwG IV B 16.69 - [RdL 1971, 40]).
- BVerwG, 26.11.1962 - I B 142.62
Möglichkeit der Anfechtung einer Willenserklärung - Verpflichtung zur Zustellung …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Die spätere Übermittlung des endgültigen Flächenverzeichnisses, das nach den Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts hinsichtlich der die Kläger betreffenden Grundstücke von dem vorläufigen Verzeichnis nicht abweicht, ist nicht mehr Bestandteil des Bekanntgabeverfahrens und berührt deshalb seine Rechtmäßigkeit nicht (BVerwG, Beschluß vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134]). - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertsteigerung; Werterhöhung/Werterhöhung, …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
In seinen Urteilen vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20) und - BVerwG IV C 29.66 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Bayern, wo sich die Praxis entwickelt hat, nach Aufstellung des Neuverteilungsplans zunächst die vorläufige Besitzeinweisung anzuordnen, und dann erst den Flurbereinigungsplan im übrigen bekanntzugeben, der für die Beurteilung der Wertgleichheit zwischen Einlage und Abfindung maßgebende Zeitpunkt derjenige ist, in welchem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten. - BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
Freistellung von Beiträgen zur Flurbereinigung wegen mangelnder Umlegungsvorteile …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Der Beitragsmaßstab muß vielmehr für alle Teilnehmer einheitlich festgesetzt werden, unabhängig davon, welche Umlegungsvorteile sie erlangt haben (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - [RdL 1969, 299]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]). - BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61
Flurbereinigungsgericht/Zurückverweisung; …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Flurbereinigung unter dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens steht (vgl. insbesonder Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG I C 89.61 - [RdL 1962, 328]). - BVerwG, 01.06.1967 - IV CB 33.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 29.66
Gewährung von Nachsicht hinsichtlich einer anderweitigen Abfindung in Land im …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
In seinen Urteilen vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20) und - BVerwG IV C 29.66 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Bayern, wo sich die Praxis entwickelt hat, nach Aufstellung des Neuverteilungsplans zunächst die vorläufige Besitzeinweisung anzuordnen, und dann erst den Flurbereinigungsplan im übrigen bekanntzugeben, der für die Beurteilung der Wertgleichheit zwischen Einlage und Abfindung maßgebende Zeitpunkt derjenige ist, in welchem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten.
- BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 44.76
Beschwerde eines Teilnehmers an einem Flurbereinigungsverfahren gegen einen …
Das Flurbereinigungsgericht sei ferner von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1973 - BVerwG 5 C 7.72 - abgewichen, indem es die noch vor Eintritt des neuen Rechtszustandes erfolgte Bebauung seiner Einlageflurstücke 1313 und 1363 mit Wirtschaftsgebäuden nicht berücksichtigt habe.Das Flurbereinigungsgericht ist auch nicht dadurch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1973 - BVerwG 5 C 7.72 - abgewichen, daß es die spätere Bebauung der Einlageflurstücke 1313 und 1363 mit Wirtschaftsgebäuden bei der Überprüfung der klägerischen Abfindung unberücksichtigt ließ.
- BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74
Rechtsmittel
Vielmehr müssen zumindest der Zeitpunkt, die Dauer und weitere Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa wiederholtes Einnicken und ruckartiges Aufrichten, Abstützen des Oberkörpers, laute Atemzüge usw. (vgl. Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 7.72 - Beschluß vom 1. Juni 1973 - BVerwG VI C 15.73 -). - BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 58.76
Schätzwertfeststellung von Flurstücken bei Flurbereinigung - Ablehnungsgesuch …
Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat im Urteil von 15. März 1973 - BVerwG 5 C 7.72 - fortgeführt. - BVerwG, 22.02.1974 - V CB 23.72
Neuverteilung von Flurstücken - Wiederzuteilung eines Flurstücks - Nichtzulassung …
Das Verhältnis von § 76 VwGO zu § 142 Abs. 3 FlurbG ist mit Rücksicht darauf, daß das Flurbereinigungsgericht - mit Recht - von einer sich an das Beschwerdeverfahren vor dem Spruchausschuß anschließenden zulässigen Klage ausgegangen ist, nicht entscheidungserheblich und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1967 - BVerwG IV CB 33.67 - Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 7.72 -). - BVerwG, 06.03.1975 - V B 91.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Mit ihrem Beschwerdevorbringen machen die Kläger jedoch den Zulassungsgrund "grundsätzliche Bedeutung" ausschließlich hinsichtlich eines der Begründungsteile geltend, nämlich hinsichtlich des zweiten, indem sie - ungeachtet des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 1967 (BVerwG IV CB 33.67 [RzF § 142 Abs. 3 Satz 1] ebenso Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 7.72 -) - für rechtsgrundsätzlich und klärungsbedürftig die Rechtsfrage halten, in welchem Verhältnis § 142 Abs. 3 FlurbG und § 76 VwGO zueinander stehen.
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