Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1959 - V C 73.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.12.1957 - XIV. 432.56
- BVerwG, 26.08.1959 - V C 73.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1959 - V C 73.58
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]) endet die Kriegsgefangenschaft nur durch Entlassung und Heimschaffung oder durch gelungene Flucht, nicht aber durch Änderung des Festhaltegrundes oder der Art des Gewahrsams. - BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BVerwG, 26.08.1959 - V C 73.58
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]) endet die Kriegsgefangenschaft nur durch Entlassung und Heimschaffung oder durch gelungene Flucht, nicht aber durch Änderung des Festhaltegrundes oder der Art des Gewahrsams. - BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57
Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1959 - V C 73.58
Die Zugehörigkeit zur Waffen-SS ist zwar nicht immer militärischer Dienst im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, sondern nur dann, wenn der Angehörige der Waffen-SS für die Kriegführung militärisch eingesetzt worden ist (vgl. Entscheidung des Senatsvom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 -).
- BVerwG, 26.11.1959 - V CB 135.59
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kriegsgefangenenentschädigung bei Festnahme …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es jedoch, daß der Angehörige der Waffen-SS für die Kriegführung militärisch eingesetzt war, damit der Dienst in der Waffen-SS als militärischer Dienst anzusehen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 25. März 1959 - BVerwG V C 284.57 -, vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 235.57 - und BVerwG V C 288.57 [DVBl. 1959 S. 750] - und vom 26. August 1959 - BVerwG V C 73.58 -).
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