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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2223
BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74 (https://dejure.org/1976,2223)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1976 - V C 74.74 (https://dejure.org/1976,2223)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1976 - V C 74.74 (https://dejure.org/1976,2223)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beendigung einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum bei Erlangung des gleichen Maßes an persönlicher Freiheit wie die übrige deutsche Bevölkerung des Landes durch den Betroffenen - Voraussetzungen für den Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.09.1970 - V C 121.68

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Memeldeutsche, die auf der Flucht vor der näherrückenden Front von sowjetischen Truppen überrollt und zur Arbeit im rückwärtigen Frontgebiet eingesetzt wurden, im allgemeinen nicht als Kriegsgefangene im Sinne des § 2 Abs. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - KgfEG -, jetzt gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1971 (BGBl. I S. 1545), gelten (vgl. insbesondere Urteil vom 9. September 1970 [BVerwGE 36, 86]).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Der Begriff der Festhaltung auf "engbegrenztem Raum" bringt zum Ausdruck, daß nicht jede Freiheitsbeschränkung des Betroffenen eine Festhaltung im Sinne des Gesetzes ist, die zu einer Gleichstellung mit einem echten Kriegsgefangenen führt, sondern daß es sich um eine solche Beschränkung der persönlichen Freiheit handeln muß, die einer Kriegsgefangenschaft entspricht (Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958, 57]).
  • BVerwG, 04.04.1962 - V C 31.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Von einer Festhaltung auf "engbegrenztem Raum" kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zustand (Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -).
  • BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Von einer Festhaltung auf "engbegrenztem Raum" kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zustand (Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -).
  • BVerwG, 24.11.1971 - V C 16.71

    Festnahme aus Gründen der militärischen Kriegsführung oder aus …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Es muß vielmehr auch ein innerer Zusammenhang vorliegen, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a KgfEG, der hier allein als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch in Betracht kommt, bejaht werden sollen (vgl. u.a. Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG V C 16.71 -).
  • BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Kriegsgefangenenentschädigung …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Einen solchen Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht dann angenommen, wenn Deutsche nach ihrer Festnahme zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Gebiet noch andauerten (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -).
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 66.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
    Es kann dahinstehen, ob die Auffassung des Verwaltungsgerichts richtig ist, die Klägerin sei im Oktober 1944 mit ihrer Mutter, deren rechtliches Schicksal sie teilt (Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 66.60 - [DÖV 1962, 67]), im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ereignis der militärischen Kriegführung festgenommen worden.
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …

    Dieser vom V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Kriegsgefangenenentschädigungsrecht entwickelte Grundsatz (Urteile vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202], vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 59.71 -, vom 29. April 1976 - BVerwG V C 74.74 -) gilt auch im Häftlingshilferecht.

    Aufenthaltsbeschränkungen, die Stellung unter Polizeiaufsicht und Ausreiseschwierigkeiten erfüllen für sich allein die Voraussetzungen nicht (zuletzt Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG V C 74.74 -).

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …

    Dieser vom V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Kriegsgefangenenentschädigungsrecht entwickelte Grundsatz (Urteile vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202], vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 59.71 -, vom 29. April 1976 - BVerwG V C 74.74 -) gilt auch im Häftlingshilferecht.

    Aufenthaltsbesehränkungen, die Stellung unter Polizeiaufsicht und Ausreiseschwierigkeiten erfüllen für sich allein die Voraussetzungen nicht (zuletzt Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG V C 74.74 -).

  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 124.81

    Voraussetzungen der Rüge mangelhafter Sachaufklärung - Unterschied zu …

    Andererseits erfüllen Aufenthaltsbeschränkungen, die Stellung unter Polizeiaufsicht und die damit verbundene Meldepflicht sowie Ausreiseschwierigkeiten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für sich allein diese Voraussetzungen noch nicht, weil es sich dabei nicht um solche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit handelt, die einem echten Gewahrsam gleichkommen (vgl. zuletzt Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 74.74 -).
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