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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1955 - V C 77.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,318
BVerwG, 15.09.1955 - V C 77.54 (https://dejure.org/1955,318)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1955 - V C 77.54 (https://dejure.org/1955,318)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1955 - V C 77.54 (https://dejure.org/1955,318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsanspruchs eines Kranken auf Tuberkulosehilfe - Rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der Betroffenheit nach § 15 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit für Rheinland-Pfalz vom 14. April 1950

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 203
  • NJW 1956, 395
  • DÖV 1956, 244
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1955 - V C 77.54
    Der Oberbundesanwalt ist der Auffassung, daß der von dem Bundesverwaltungsgericht in der Sache BVerwG V C 78/54 aufgestellte Leitsatz: "soweit das Gesetz dem Träger der Fürsorge zugunsten des Bedürftigen Pflichten auferlegt, hat der Bedürftige entsprechende Rechte", auch für das Gebiet der Tuberkulosehilfe gelte, hält es aber in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht nicht für ermessensmißbräuchlich, daß der Beklagte die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe mit Rücksicht auf das Einkommen des Revisionsklägers abgelehnt hat.

    Demnach ist die Frage, ob ein Tuberkulosekranker einen Anspruch auf Tuberkulosehilfe hat, durch das Urteil des Senats vom 24. Juni 1954 - BVerwG V C 78/54 (BVerwGE 1, 159) -, das sich mit den allgemeinen Fürsorgeleistungen befaßt, noch nicht geklärt.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.10.1952 - IV A 11/52
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1955 - V C 77.54
    Wenn die Gefahrenbekämpfung in einer dem Kranken Erleichterung verschaffenden Weise geschieht, so ist das eine für ihn günstige tatsächliche Auswirkung, auf die er aber keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 5. Dezember 1951 [DVBl. 1952 S. 502], OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1952 [DVBl. 1953 S. 150], Bachof "Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung" S. 85 und Forsthoff "Lehrbuch des Verwaltungsrechts" § 10 Nr. 3 S. 161 der 3. Auflage).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 15. September 1955 - BVerwG V C 77.54 - (BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54]) ausgeführt hat, daß die Tuberkulosehilfe sich von Leistungen der öffentlichen Fürsorge nicht nur durch das Rückerstattungsverbot unterscheidet.
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des …

    So sehr das Wohl des einzelnen von den Maßnahmen der Seuchenbekämpfung abhängt, so kann nach allgemein vertretener Ansicht diesem doch kein Anspruch auf ein behördliches Handeln zugebilligt werden, welches in erster Linie dem Allgemeinwohl zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] [204]; 4, 215 [219 ff.]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, VerwRSpr. 9, 101 [103]; Maunz-Dürig, RdNr. 36 zu Art. 19 Abs. 4 GG;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 1953, Bd. 1 S. 684).
  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 150.59

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54]) gewährt die Verordnung über die Tuberkulosehilfe vom 8. September 1942 (RGBl. I S. 549) dem Kranken keinen Rechtsanspruch.
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66

    Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen …

    So sehr das Wohl des einzelnen von den Maßnahmen der Seuchenbekämpfung abhängt, so kann nach allgemein vertretener Ansicht diesem doch kein Anspruch auf ein behördliches Handeln zugebilligt werden, welches in erster Linie dem Allgemeinwohl zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] [204], 4, 215 [219 ff.]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, VerwRSpr. 9, 101 [103]; Maunz-Dürig, RdNr. 36 zu Art. 19 Abs. 4 GG;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 1953, Bd. 1 S. 684).
  • BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54, BVerwG V C 77.54 - BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] - und BVerwG V C 59.55) ist rechtlich geklärt, daß - im Unterschied zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwGE 1, 159) - auf die besonderen Leistungen im Rahmen der Tbc-Hilfe auf Grund der Verordnung vom 8. September 1942 ein solcher Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden kann.
  • BGH, 15.10.1956 - II ZR 240/55

    Rechtsmittel

    Aus dieser Zweckbestimmung hat das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1956, 395) zutreffend gefolgert, daß die Fürsorgeverbände nur gegenüber den Gesundheitsämtern und nicht gegenüber dem einzelnen Kranken verpflichtet sind, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Tuberkulosehilfe zu gewähren.
  • BVerwG, 17.08.1961 - V B 58.61

    Rechtsmittel

    Auch wenn dieser Anspruch vom Kläger schon seit der Klagerhebung geltend gemacht worden wäre, wäre die Revision nicht zuzulassen, weil dem Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des erkennenden Senats vom 15. September 1955 und 19. Dezember 1956 [BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] und 4, 215]) nach der Tuberkulosehilfe-Verordnung vom 8. September 1942 (RGBl. I S. 549) ein Rechtsanspruch auf Tbc-Hilfe nicht zustand.
  • BVerwG, 29.01.1959 - V C 183.56
    Das Gericht hält an der Entscheidung BVerwG 1955-09-15 V C 77.54 = (BVerwGE 2, 203) fest, daß der Kranke keinen Anspruch auf Tuberkulosehilfe hat.
  • BVerwG, 04.08.1958 - V CB 355.57

    Rechtsmittel

    Der Bescheid wirft auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf; denn die tragenden rechtlichen Erwägungen des Bescheides stehen im Einklang mit der grundsätzlichen Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. September 1955 (BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54]).
  • BVerwG, 30.01.1956 - V B 84.54

    Rechtsmittel

    Auch die Frage, ob Kranke einen Anspruch auf Tuberkulosehilfe haben, rechtfertigt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht sie in seiner zur Veröffentlichung bestimmten grundsätzlichen Entscheidung vom 15. September 1955 - BVerwG V C 77.54 - verneint hat, nicht mehr die Zulassung der Revision.
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