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| BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 27.01.1959 - A 195/58
- BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -). - BVerwG, 16.12.1959 - V C 114.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Unbeachtlich ist schließlich, welche Erwägungen die Besatzungsmacht anläßlich der Verhaftung über die Art des Dienstes des Betroffenen angestellt hat und was für ein Gewahrsam es gewesen ist, in den sie ihn von ihrem Standpunkt aus hat nehmen wollen (Urteile vom 7. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 193], vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 114.58 - undvom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 232.58 -). - BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57
Auf Grund einer Abkommandierung zu leistender Dienst eines Wehrmachtsangehörigen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Unbeachtlich ist schließlich, welche Erwägungen die Besatzungsmacht anläßlich der Verhaftung über die Art des Dienstes des Betroffenen angestellt hat und was für ein Gewahrsam es gewesen ist, in den sie ihn von ihrem Standpunkt aus hat nehmen wollen (Urteile vom 7. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 193], vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 114.58 - undvom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 232.58 -).
- BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -). - BVerwG, 09.11.1960 - V C 8.59
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Unrechtshandlung verdichtet(Urteil vom 9. November 1960 - BVerwG V C 8.59 -). - BVerwG, 29.06.1960 - V C 185.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -). - BVerwG, 11.01.1961 - V C 59.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Hiergegen unterscheidet sich eine Festnahme wegen militärischen oder militärähnlichen Dienstes von einer solchen, die ihre Ursache in einem konkreten Vorwurf gegen den Betroffenen hatte, gelegentlich oder in Ausübung solchen Dienstes bestimmte Unrechtshandlungen begangen zu haben(Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 59.60 -). - BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -). - BVerwG, 29.06.1960 - V C 154.59
Zum sog. character indelebilis des Kriegsgefangenen i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -). - BVerwG, 29.06.1960 - V C 179.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Zu prüfen bleibt allerdings, ob der Gewahrsam in dem Internierungslager Fallingbostel noch fremder Gewahrsam gewesen ist, oder ob und seit wann dort deutsche Stellen zur völlig selbständigen Entscheidung über die Entlassung der Gefangenen befugt waren (vgl.Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 179.59 -); denn davon hängt es ab, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 KgfEG für diese Zeit die Gewährung von Entschädigung ausschließt.
- BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59
Rechtsmittel
Vielmehr kommt es darauf an, ob der Betroffene - wenn er weiterhin in Gewahrsam gehalten worden ist - tatsächlich militärischen oder militärähnlichen Dienst im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes geleistet hat, während es unerheblich ist, wie die Gewahrsamsmacht diesen Dienst von ihrem Standpunkt aus beurteilt hat und in welche Art von Gewahrsam sie den Gefangenen hat nehmen wollen(Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 114.58 -, vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 232.58 - undvom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 83.59 -). - BVerwG, 08.11.1961 - V C 216.59
Rechtsmittel
In einem solchen Falle kommt es nicht darauf an, wie die Gewahrsamsmacht den Dienst des Betroffenen beurteilt hat und in welche Art von Gewahrsam sie ihn von ihrem Standpunkt aus hat nehmen wollen (…Urteil vom 7. Oktober 1959 [a.a.O.], die genannten Urteile vom 16. Dezember 1959 und 11. Mai 1960 sowie die Urteile vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 232.58 - und vom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 83.59 -).
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