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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1963 - V C 93.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,519
BVerwG, 27.03.1963 - V C 93.62 (https://dejure.org/1963,519)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1963 - V C 93.62 (https://dejure.org/1963,519)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1963 - V C 93.62 (https://dejure.org/1963,519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62

    Entschädigungsberechtigung nach dem Altsparergesetz - Umwandlung einer Sparanlage …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 93.62
    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 31.62 - im Anschluß an die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 183) ausgesprochen, daß Eigentum im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV auch dann bestanden hat, wenn der Gläubiger zwar noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen aber durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden war.
  • BVerwG, 24.11.1961 - IV C 121.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 93.62
    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 31.62 - im Anschluß an die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 183) ausgesprochen, daß Eigentum im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV auch dann bestanden hat, wenn der Gläubiger zwar noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen aber durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden war.
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 32.66

    Altsparerrechtliche Behandlung von Sperrkonten - Wirtschaftliche …

    Für die Frage der Beendigung der früheren Sparanlage kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht auf eine rechtliche, sondern auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an (vgl. BVerwGE 13, 183; 14, 352 [BVerwG 22.08.1962 - V C 31/62]; 16, 17) [BVerwG 27.03.1963 - V C 93/62]; hieran wird festgehalten, weil in den Umwandlungsfällen altsparerrechtlich in erster Linie das Schicksal des aus dem früheren Vermögenswerte hervorgegangenen Gegenwertes interessiert und dessen Verfügbarkeit erfahrungsgemäß nicht an die Rechtsänderung, sondern an den wirtschaftlichen Güteraustausch geknüpft wird, sofern diese Vorgänge zeitlich auseinanderfallen.
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 164.62

    Entschädigungsberechtigung eines Nießbrauchers einer verzinslichen …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27. März 1963 (BVerwGE 16, 17 [BVerwG 27.03.1963 - V C 93/62]) den Versorgungscharakter als wesentliches Merkmal für die Begriffsbestimmung der Sparanlage bezeichnet und dabei auch auf § 2 a ASpG verwiesen.
  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 111.63

    Antrag auf Entschädigung nach dem Altsparergesetz - Gleichgestellte …

    Schließlich kann sich der Kläger auch nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1963 (BVerwGE 16, 17 ff. [BVerwG 27.03.1963 - V C 93/62]) berufen, demzufolge die eindeutige gesetzliche Regelung eine Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gesamtergebnisses nicht zuläßt und es deshalb nicht möglich ist, bei der Feststellung der Entschädigungsberechtigung Ereignisse aus der Zeit nach der Währungsreform zu berücksichtigen, die zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Berechtigten geführt haben.
  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 85.62

    Rechtsmittel

    Schließlich kann sich der Kläger auch nicht auf das Urteil des Senats vom 27. März 1963 (BVerwGE 16, 17 ff. [BVerwG 27.03.1963 - V C 93/62]) berufen, demzufolge die eindeutige gesetzliche Regelung eine Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gesamtergebnisses nicht zuläßt und es deshalb nicht möglich ist, bei der Feststellung der Entschädigungsberechtigung Ereignisse aus der Zeit nach der Währungsreform zu berücksichtigen, die zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Berechtigten geführt haben.
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