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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,8272
BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70 (https://dejure.org/1971,8272)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1971 - V C 93.70 (https://dejure.org/1971,8272)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1971 - V C 93.70 (https://dejure.org/1971,8272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Durchführung seines Soziologiestudiums im Wege der Berufsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen nur solche in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge keiner gesonderten Bescheidung, die nur hilfsweise, vorsorglich oder für den Fall gestellt werden, daß es auf den Beweisantrag ankommen sollte, kurzum solche Anträge, die erkennen lassen, daß es dem Antragsteller nicht darauf ankommt, alsbald die Meinung des Gerichts über die Erheblichkeit der angebotenen Beweise zu erfahren (BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111.67]).
  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 63.68

    Ursachenzusammenhang zwischen lastenausgleichsrechtlich erheblicher Schädigung …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für den insoweit gleichliegenden Fall einer Ausbildungsförderung nach dem Lastenausgleichsgesetz ausgesprochen (Urteil vom 6. Juni 1969 - BVerwG V C 63.68 -).
  • VGH Bayern, 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876

    Anspruch des Nachbarn auf aufsichtliches Tätigwerden; Eventhalle; …

    Der Klägerbevollmächtigte hat die schriftsätzlich angekündigten Beweisanträge auch nicht hilfsweise, für den Fall, dass es auf das Beweisthema ankommt oder vorsorglich (…vgl. BVerwG, U.v. 16.61968 - V C 111.67 - BVerwGE 30, 67 = juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 13.1.1971 - V C 93.70 - juris Rn. 7) gestellt, sondern lediglich zur Begründung seines Klageantrags darauf verwiesen.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 9 B 32.88

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts löst ein nur hilfsweise oder vorsorglich gestellter Beweisantrag die Vorabentscheidungspflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus(Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57;Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13;Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26).

    Bei einem nur vorsorglich oder hilfsweise gestellten Antrag gibt der Antragsteller hingegen zu erkennen, daß es ihm darauf nicht entscheidend ankommt, sondern daß es ihm ausreicht, wenn sein Beweisantrag erst dann bewertet wird, wenn die Sache selbst abschließend entschieden wird, so daß deshalb der maßgebliche Rechtsgrund für eine Vorabentscheidung durch Beschluß nicht gegeben ist(…Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - a.a.O.;Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines …

    Da ein nur hilfsweise oder vorsorglich gestellter Beweisantrag die Vorabentscheidungspflicht des Gerichts nicht auslöst (BVerwGE 30, 57 [58]; Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 13), unterscheidet sich ein solcher Antrag wesentlich von einem unbedingt gestellten Beweisantrag, so daß er im Falle seiner - an sich nicht erforderlichen - Aufnahme in das Protokoll als solcher bezeichnet werden muß.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 9 B 31.88

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts löst ein nur hilfsweise oder vorsorglich gestellter Beweisantrag die Vorabentscheidungspflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus(Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57;Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13;Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26).

    Bei einem nur vorsorglich oder hilfsweise gestellten Antrag gibt der Antragsteller hingegen zu erkennen, daß es ihm darauf nicht entscheidend ankommt, sondern daß es ihm ausreicht, wenn sein Beweisantrag erst dann bewertet wird, wenn die Sache selbst abschließend entschieden wird, so daß deshalb der maßgebliche Rechtsgrund für eine Vorabentscheidung durch Beschluß nicht gegeben ist(…Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - a.a.O.;Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der Beurteilung eines Beweisantrags am Maßstab des § 86 Abs. 2 VwGO darauf an, ob der Antragsteller damit alsbald die Meinung des Gerichts über die Erheblichkeit der von ihm angebotenen Beweise erfahren will (BVerwGE 30, 57; Urteil vom 13.1.1971 - BVerwG V C 93.70 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13)).
  • BVerwG, 25.02.1998 - 6 B 20.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Divergenzrüge bei Identität …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen die in der mündlichen Verhandlung nur hilfsweise oder vorsorglich gestellten Beweisanträge keiner gesonderten Vorwegbescheidung (vgl. BVerwGE 30, 57; Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 13.09.1976 - 4 B 111.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Vorliegen eines …

    Das Berufungsgericht brauchte die Beweisanträge des Klägers nicht durch gesonderten Beschluß zu bescheiden, da der Kläger diese Anträge ausweislich des Protokolls lediglich vorsorglich gestellt hatte (vgl. Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 [Buchholz § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13 S. 4]).
  • BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung eines …

    Ein lediglich vorsorglich gestellter Antrag braucht jedoch nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vor der Entscheidung des Gerichts durch einen begründeten Beschluß abgelehnt zu werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 1968 BVerwGE 30, 57 [58] mit weiteren Hinweisen; Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 20.09.1983 - 2 B 146.82

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für eine …

    Von einer hiernach grundsätzlich gebotenen Anhörung kann das Berufungsgericht aber dann absehen, wenn das Vorbringen des Berufungsführers selbst nicht den Anforderungen genügt, die erfüllt sein müssen, um das Tatsachengericht zu verpflichten, durch weitere Ermittlungen bzw. eine Vorabentscheidung darauf einzugehen, z.B. wenn der Berufungsführer früheres Vorbringen oder frühere Beweisanträge lediglich wiederholt, sein Vorbringen oder seine Beweisanträge unsubstantiiert sind (Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 -[Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]), wenn er lediglich sogenannte Beweisermittlungsanträge oder Beweisanträge nur vorsorglich stellt (Beschlüsse vom 16. Juni 1978 - BVerwG 6 CB 50.78 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 21]; vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 30] und vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 24.06.1983 - 7 CB 60.82

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Fehlerhafte Bewertung …

    Durch die Nichtbescheidung eines nur fürsorglich gestellten Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung wird § 86 Abs. 2 VwGO nicht verletzt, denn durch die "Fürsorglichkeit" des Antrags gibt der Antragsteller zu erkennen, daß sein Antrag nicht vorweg, sondern erst dann bewertet werden soll, wenn die Sache selbst zur Entscheidung kommt (BVerwGE 30, 57 [59]; ferner Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG 5 C 93.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 45.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 44.73

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in …

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 B 111.93

    Der Amtsermittlungsgrundsatz

  • BVerwG, 27.08.1982 - 8 C 51.82

    Maßgebliche Sachlage und Rechtslage bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung …

  • BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70

    Antrag auf Feststellung eines Hausratverlusts nach einer höheren als der …

  • BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 478.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 065.76

    Ausschließung von der Schadensfeststellung und allen Ausgleichsleistungen nach …

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