Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen bei der Bemessung der Höhe der Förderung eines Studiums des Kindes - Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.04.1966 - II A 26/64
- BVerwG, 25.11.1966 - VII B 111.66
- BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Papierfundstellen
- DÖV 1969, 790
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht für das Fürsorge- und Sozialhilferecht im allgemeinen anerkannt (siehe z.B. Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]), aber auch für Förderungsmaßnahmen, die der Förderung nach dem Honnefer Modell ähnlich sind, so für die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 38.67 -) sowie für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -). - BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Der Senat hat sich zu dieser Ausnahme bekannt, weil sonst dem Art. 19 Abs. 4 GG nicht Rechnung getragen werden kann (vgl. auch BVerwGE 5, 27 [31]). - BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Der Hilfsbedürftige kann dann Hilfe für die Vergangenheit verlangen, wenn er nach der Ablehnung seines Antrages innerhalb der gesetzlichen Fristen die gegebenen Rechtsbehelfe ergreift (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 -).
- BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Zur Behandlung von Rentennachzahlungen als Vermögen im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht für das Fürsorge- und Sozialhilferecht im allgemeinen anerkannt (siehe z.B. Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]), aber auch für Förderungsmaßnahmen, die der Förderung nach dem Honnefer Modell ähnlich sind, so für die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 38.67 -) sowie für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -). - BVerwG, 16.04.1969 - V C 97.68
Unterhaltsanspruch eines volljährigen Studenten auf Finanzierung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 16. April 1969 - BVerwG V C 97.68 - entschieden, daß die Studienförderung nach dem Honnefer Modell auch gegenüber den unterhaltsverpflichteten Angehörigen nur subsidiär ist. - BVerwG, 08.10.1964 - V C 221.62
Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Nachträgliche …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht für das Fürsorge- und Sozialhilferecht im allgemeinen anerkannt (siehe z.B. Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]), aber auch für Förderungsmaßnahmen, die der Förderung nach dem Honnefer Modell ähnlich sind, so für die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 38.67 -) sowie für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -).
- LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - …
Das faktische Unvermögen, den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz in der normativ gebotenen Schnelligkeit bei existenzsichernden Leistungen tatsächlich erbringen zu können, darf nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen, um der grundrechtlichen Gewährleistung so weit wie möglich entsprechen zu können (für Hauptsache bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - V C 96.68, juris;… zum Streitstand: Grieger, ZFSH/SGB 2004, S. 579 (585) m.w.N.). - LSG Thüringen, 20.10.2014 - L 4 AS 1070/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - keine …
Das faktische Unvermögen, den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz in der normativ gebotenen Schnelligkeit bei existenzsichernden Leistungen tatsächlich erbringen zu können, darf nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen, um der grundrechtlichen Gewährleistung so weit wie möglich entsprechen zu können (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. April 2012 - L 8 SO 58/12 B ER, juris; für Hauptsache bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - V C 96.68, juris;… Wehrhahn, a.a.O. Rn. 70 f. m.w.N.), wenn für die Gegenseite damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache nachwirkende Nachteile nicht verbunden sind. - LSG Thüringen, 09.10.2014 - L 8 AY 474/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des …
Das faktische Unvermögen, den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz in der normativ gebotenen Schnelligkeit bei existenzsichernden Leistungen tatsächlich erbringen zu können, darf nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen, um der grundrechtlichen Gewährleistung so weit wie möglich entsprechen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2012 - L 8 SO 58/12 B ER, juris; für Hauptsache bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - V C 96.68, juris;… Wehrhahn, a.a.O. Rn. 70 f. m.w.N.), wenn für die Gegenseite damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache nachwirkende Nachteile nicht verbunden sind.
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