Rechtsprechung
| BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 18.06.1965 - III A 128/64
- BVerwG, 30.11.1965 - V CB 170.65
- BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
Auszug aus BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
Soweit der Beteiligte damit geltend machen will, die Gründe des angefochtenen Urteils seien unvollständig, übersieht er, daß ein Gericht sich in seinem Urteil nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien ausdrücklich auseinanderzusetzen braucht, sondern sich damit begnügen kann, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (vgl. Urteil vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 4]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 3 = DÖV 1964, 563 = VerwRspr. 16, 758]). - BVerwG, 18.09.1964 - IV C 144.63
Zulässigkeit und Art der Zusammenrechnung von Einnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
In seiner Entscheidung vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze durch Bezugnahme auf die Entscheidung vom 8. Februar 1963 bestätigt, und in einem weiteren Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - hat es sie dahin ergänzt, daß von selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes nur dann die Rede sein könne, wenn die fragliche Tätigkeit das Lebensbild des Betroffenen vor seiner Vertreibung geprägt habe. - BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
Auszug aus BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
Soweit der Beteiligte damit geltend machen will, die Gründe des angefochtenen Urteils seien unvollständig, übersieht er, daß ein Gericht sich in seinem Urteil nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien ausdrücklich auseinanderzusetzen braucht, sondern sich damit begnügen kann, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (vgl. Urteil vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 4]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 3 = DÖV 1964, 563 = VerwRspr. 16, 758]).
- BVerwG, 02.12.1964 - IV C 111.64
Gewährung eines Selbstständigenzuschlages zur Unterhaltshilfe - Vermietung von …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
In seiner Entscheidung vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze durch Bezugnahme auf die Entscheidung vom 8. Februar 1963 bestätigt, und in einem weiteren Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - hat es sie dahin ergänzt, daß von selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes nur dann die Rede sein könne, wenn die fragliche Tätigkeit das Lebensbild des Betroffenen vor seiner Vertreibung geprägt habe. - BVerwG, 09.11.1966 - V C 189.65
Auszug aus BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
Den in diesen drei Entscheidungen entwickelten Grundsätzen hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sich durch Urteil vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - angeschlossen. - BVerwG, 08.02.1963 - IV C 74.62
Auszug aus BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
Die vom Beteiligten als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 - entwickelten Rechtsgrundsätze für die Beurteilung des Vorliegens einer "selbständigen Erwerbstätigkeit" auch noch nach Inkrafttreten des 17. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1964 Geltung haben, ist bereits geklärt.
- BVerwG, 30.08.1967 - V C 104.65
Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des Lastenausgleichsrechts …
(Vgl. Urteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 -, vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 -, vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 -, vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - und Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 -). - BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde zur Beweissicherung des Zustandes eines …
Abgesehen davon, daß das Gericht in seinem Urteil sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien auseinanderzusetzen hat, sondern sich darauf beschränken kann, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 -), sind in dem angegriffenen Urteil die Aussagen der vom Kläger benannten Zeugen ausführlich gewürdigt worden. - BVerwG, 10.03.1967 - V B 102.66
Gewährung eines Selbstständigenzuschlags zur Kriegsschadenrente
Den in diesen drei Entscheidungen entwickelten Rechtsgrundsätzen hat der erkennende Senat sich durch Urteil vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - und durch Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 - angeschlossen.
- BVerwG, 21.02.1974 - V CB 18.72
Nachträgliche Zulassung der Schätzbeschwerde und Zurückweisung der Beschwerde im …
Es kann sich damit begnügen, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 25.11.1970 - V C 47.68
Anspruch auf Selbstständigenzuschlag zur Unterhaltshilfe - Ausübung einer …
Es kann sich vielmehr darauf beschränken, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (Beschlüsse vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 - und vom 20. Mai 1967 - BVerwG V ER 210.66 -). - BVerwG, 08.02.1974 - V B 65.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verstoß gegen …
Wollen sie dagegen vortragen, die Gründe des angefochtenen Urteils seien unvollständig, so übersehen sie, daß ein Gericht sich in seinem Urteil nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien auseinanderzusetzen braucht, sondern sich damit begnügen kann, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (BVerwG, Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 20.05.1967 - V ER 210.66
Anspruch auf Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Anspruch auf …
Sie betrifft die Vollständigkeit der Entscheidungsgründe und ist bereits vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden, soweit sie einer generellen Klärung zugänglich ist (vgl. den Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 31.01.1967 - V B 69.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Den in diesen drei Entscheidungen entwickelten Grundsätzen hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sich durch Urteil vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - und durch Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 - angeschlossen.
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