Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1991 - V E 5/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7439
BFH, 25.02.1991 - V E 5/90 (https://dejure.org/1991,7439)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1991 - V E 5/90 (https://dejure.org/1991,7439)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1991 - V E 5/90 (https://dejure.org/1991,7439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.12.1970 - IV B 87/70

    Vorauszahlungsverfahren - Streitwert - Streitiger Steuerbetrag

    Auszug aus BFH, 25.02.1991 - V E 5/90
    Im Beschluß vom 14. Dezember 1970 IV B 87/70 (BFHE 101, 41, BStBl II 1971, 206 letzter Absatz), hat der BFH (außerhalb der die Entscheidung tragenden Gründe) ausgeführt, in einem solchen Fall könnte das finanzielle Interesse nach dem finanziellen Vorteil zu bemessen sein, der darin bestehe, später zahlen zu müssen.
  • BVerwG, 15.08.1974 - V B 46.74

    Bemessung des Bedarfs für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt eines …

    Auszug aus BFH, 25.02.1991 - V E 5/90
    Unter Berufung auf diesen Beschluß hat der Senat mit einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 11. Dezember 1975 V B 46/74 eine Streitwertbemessung in Höhe von 10 v. H. aus der festgesetzten Steuer für angemessen erachtet.
  • FG Düsseldorf, 16.03.2018 - 1 K 338/16

    Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der …

    In diesen Fällen ist der Streitwert geringer festzusetzen als der Steuerbetrag, dessen Festsetzungsverschiebung begehrt wird, und nach dem finanziellen Vorteil einer späteren Zahlung zu bemessen (BFH, Beschlüsse vom 25.02.1991 V E 5/90, BFH/NV 1992, 127 …und vom 12.08.1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428 jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 14.02.2007 IV E 3/06, BFH/NV 2007, 1155).
  • BFH, 10.11.2005 - VIII E 5/05

    Streitwert - Gewinnfeststellung

    Ohne Erfolg berufen sich die Erinnerungsführer auch auf die Rechtsprechung, wonach der Streitwert geringer zu bemessen ist, wenn lediglich wegen eines Liquiditäts- und Zinsvorteils um die Verschiebung der Fälligkeit einer dem Grunde und der Höhe nach anerkannten Steuerschuld gestritten wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1970 IV B 87/70, BFHE 101, 41, BStBl II 1971, 206; vom 25. Februar 1991 V E 5/90, BFH/NV 1992, 127, …und vom 12. August 1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428).
  • BFH, 14.02.2007 - IV E 3/06

    Gewinnfeststellung; Streitwert

    aa) Zwar ist es richtig, dass die Rechtsprechung bei Klagen, die sich gegen die Fälligkeit von dem Grunde und der Höhe nach nicht umstrittenen Umsatzsteuerzahlungen richten, den Streitwert nach dem finanziellen Vorteil aus der späteren Zahlung bemisst (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1991 V E 5/90, BFH/NV 1992, 127, …und vom 12. August 1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.06.2009 - 1 KO 30/09

    Streitwertbemessung bei Steuerminderung infolge der steuerlichen Anerkennung …

    Beschränkt sich aber der Streit auf den zutreffenden Besteuerungszeitraum einer ansonsten dem Grunde und der Höhe nach anerkannten Steuer, dann kann im Einzelfall eine Herabsetzung des Streitwertes nach Maßgabe des angestrebten Zinsvorteils gerechtfertigt sein (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Februar 1991 V E 5/90, BFH/NV 1992, 127 zur Umsatzsteuervorauszahlung;… Gräber/Ruban, FGO, 6. Aufl., Vor § 135 Rn. 26 am Ende).
  • BFH, 12.08.1994 - V E 1/94

    Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Bei dieser Sachlage ist der Streitwert geringer anzusetzen als der an sich unstreitige Steuerbetrag (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1991 V E 5/90, BFH/NV 1992, 127; vom 14. Dezember 1970 IV B 87/70, BFHE 101, 41, BStBl II 1971, 206, letzter Absatz, und Urteil vom 18. Februar 1965 V 195/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965, 443).
  • FG München, 09.06.1999 - 2 K 3354/97
    Im Streitfall wird aber teilweise nur eine Gewinnverlagerung von einem Besteuerungszeitraum in einen anderen erstrebt (vgl. BFH-Beschluß vom 25.02.1991 V E 5/90, BFH/NV 1992, 127).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht