Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.06.1983 - V OE 119/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94
Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks
Für Straßen, Wege und Plätze stellt § 11 Abs. 3 KAG klar, daß beitragsfähig bei diesen Einrichtungen nur ein "Um- und Ausbau" ist, der - gleichbedeutend mit "Erweiterung und Erneuerung" im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG (dazu: Senatsurteil vom 31.05.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, sowie Senatsbeschluß vom 22.06.1983 - V OE 119/81 - DÖV 1983, 945 = GemHH 1984, 246) - "über die Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung hinausgeht". - VG Frankfurt/Main, 19.08.1997 - 6 E 1343/96 Unter Umbau i.S.d. § 11 Abs. 3 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes und damit auch im Sinne der darauf beruhenden Straßenbeitragssatzung der Beklagten ist auch eine Erneuerung der Straße zu verstehen (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 22.06.1983 - V OE 119/81 -).
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