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| VGH Hessen, 06.06.1984 - V OE 135/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 2470/87
Wasseranschlußbeitrag bei Erweiterung der Versorgungsleitung und gestattetem …
Ein vor Inkrafttreten des kommunalen Abgabengesetzes abgeschlossener Herstellungsvorgang (Fall der "Altanlage") löst aber auch dann keine Beitragspflicht nach dem KAG - mehr - aus, wenn sich bei einem Grundstück die vorteilsbegründenden Eigenschaften wie seine Bebaubarkeit oder - wie hier - seine Anschließbarkeit an die Wasserversorgungsanlage über eine von der Gemeinde gestattete private Zuleitung erst nach dem Inkrafttreten des KAG realisiert haben (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1984 - V OE 120/81 - , Gemeindehaushalt 1984 S.297, ferner Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - V OE 135/81 - , Gemeindehaushalt 1985 S. 214). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1998 - 15 A 286/98
Veranlagung zu einem Kanalanschlußbeitrag für die Anschlußmöglichkeit des …
1978, 270 (271); Dietzel, in: Driehaus, a.a.O., Rdnr. 581; zu diesem Grundsatz in anderen Bundesländern vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. Juni 1984 - V OE 135/81 -, HSGZ 1985, 95 (96); Urteil vom 8. Juni 1978 - V OE 1/77 -, ESVGH 28, 204 (207 ff.); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. Juli 1990 - 2 S 412/90 -, VBlBW 10/1990, B 7; Urteil vom 29. März 1989 - 2 S 43/87 -, VBlBW 1989, 345.
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