Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.04.1982 - V OE 20/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 13.01.2009 - 5 A 2186/08
Satzungserfordernis; Zeitpunkt der Heranziehung des Abgabenpflichtigen; …
Eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts mit Wirkung für die Zukunft lässt nicht die Befugnis der Kommune entfallen, bereits vorher entstandene Erstattungsansprüche durch Bescheid geltend zu machen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 28. April 1982 V OE 20/80 -, HStGZ 1983, 112).Weitere - ungeschriebene - sich aus der Natur der Sache bei der Abrechnung des Aufwandes in der tatsächlich entstandenen Höhe (§ 25 Abs. 1 Satz 1 WVS) ergebende Voraussetzung ist, dass der Aufwand berechenbar ist, d.h. die Unternehmerrechnung vorliegt (Senatsurteil vom 28. April 1982 - V OE 20/80 -, HStGZ 1983, 113 [114]).
- VGH Hessen, 13.01.2009 - 5 A 2188/08 Weitere - ungeschriebene - sich aus der Natur der Sache bei der Abrechnung des Aufwandes in der tatsächlich entstandenen Höhe (§ 25 Abs. 1 Satz 1 WVS) ergebende Voraussetzung ist, dass der Aufwand berechenbar ist, d.h. die Unternehmerrechnung vorliegt (Senatsurteil vom 28. April 1982 - V OE 20/80 -, HSGZ 1983, 113 [114]).
- VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 UE 2325/85
Konkludente Widerspruchsänderung nach Ersetzung eines Heranziehungsbescheids; …
Dies wiederum führt wegen Fehlens einer gültigen Regelung zur Bestimmung des Kreises der Abgabepflichtigen gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG dazu, daß eine wirksame satzungsmäßige Grundlage für den Kostenerstattungsanspruch nach § 12 KAG nicht besteht (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1980 - V OE 39/77 - , vom 4. Juni 1980 - V OE 77/77 - DÖV 1982 S.127 = ZKF 1983 S. 175, und vom 28. April 1982 - V OE 20/80 - , HSGZ 1983 S. 112).
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