Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.05.1980 - V OE 39/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 UE 2325/85
Konkludente Widerspruchsänderung nach Ersetzung eines Heranziehungsbescheids; …
Dies wiederum führt wegen Fehlens einer gültigen Regelung zur Bestimmung des Kreises der Abgabepflichtigen gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG dazu, daß eine wirksame satzungsmäßige Grundlage für den Kostenerstattungsanspruch nach § 12 KAG nicht besteht (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1980 - V OE 39/77 - , vom 4. Juni 1980 - V OE 77/77 - DÖV 1982 S.127 = ZKF 1983 S. 175, und vom 28. April 1982 - V OE 20/80 - , HSGZ 1983 S. 112).
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