Rechtsprechung
| VGH Hessen, 10.09.1980 - V OE 73/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 05.05.1989 - 5 TH 2098/85
Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag
Diese Regelung ist nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 10. September 1980 -- V OE 73/77 --, HSGZ 1981 S. 350 = ZKF 1983 S. 175). - VG Darmstadt, 14.06.2006 - 4 E 2602/03
Kanalbeitrags
Der Fertigstellungsbeschluss ist somit für die Entstehung der Beitragspflicht "notwendig" (so die Formulierung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 10.9.1980, Az: V OE 73/77, HSGZ 1981, 350, 352). - VGH Hessen, 28.07.1989 - 5 UE 767/86
Kanalanschlußbeitrag: Ausbau zur Vollkanalisation; Umlage als beitragsfähiger …
Diese Regelung ist nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 10. September 1980 - V OE 73/77 - HSGZ 1981, 350 = ZKF 1983, 175). - VGH Hessen, 27.01.1987 - 5 TH 47/85
Kanalbaubeitrag: Abgrenzung Gesamtherstellung - Teilherstellung eines …
Diese Auffassung wäre nur dann richtig, wenn es sich bei der 1981 durchgeführten Leitungsbaumaßnahme um den ersten Abschnitt eines weitergehenden Kanalbauvorhabens handeln würde; denn bei der Abrechnung von Leitungsabschnitten auf der Grundlage des § 11 Abs. 8 KAG (dazu: Senatsurteil vom 19. Juni 1973 - V OE 35/72 - , Gemeindetag 1973 S. 349) kann die Beitragspflicht erst und nur dann entstehen, wenn die Gemeinde ihre Absicht, eine "Teilabrechnung" vorzunehmen, nach außen durch einen entsprechenden Teilfertigstellungsbeschluß kundgetan hat (vgl. Senatsurteil vom 10. September 1980 - V OE 73/77 -, DÖV 1982 S. 128 = HSGZ 1981 S. 350, und vom 10. März 1982 - V DE 139/78 - , HSGZ 1983 S. 236).
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