Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.04.1969 - V OE 82/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 2 Buchst a VwGebG HE
Gebührenfreiheit - überwiegen öffentliches Interesse der Amtshandlung
Papierfundstellen
- ESVGH 20, 111
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87
Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme - …
Nach Entscheidungen des 1. Senats (U.v.19.06.1953 -- OS I 198/51 -- ESVGH 5, 64), des 4. Senats (U.v.18.11.1960 -- OS IV 4/58G- ESVGH 10, 207) und schließlich des 5. Senats (U.v.24.05.1962 -- OS V 109/59 -- DÖV 1964, 138, v.17.04.1969 -- V OE 82/67 -- ESVGH 20, 111, und v.18.05.1978, aaO.) ist das für eine Gebührenfreistellung erforderliche überwiegende öffentliche Interesse auf die konkrete Maßnahme zu beziehen, auf die sich die Amtshandlung erstreckt.Mit dieser Begründung wurde zum Beispiel verneint, daß von der sachlichen Gebührenfreiheit die Genehmigung des Verwaltungsgebäudes einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (…U.v. 24.05.1962, aaO.) oder die Genehmigung einer Einfriedigungsmauer zur Einfriedigung des Betriebsgeländes einer öffentlichen Rundfunkanstalt (U.v. 17.04.1969, aaO.) erfaßt sein könne.
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