Rechtsprechung
| BFH, 21.08.1969 - V R 127/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inhaber von Tankstellen - Hausfarben - Firmenschilder - Mineralölfirmen - Agenten - Handelsvertreter - Verkauf in fremden Namen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 550
- DB 1969, 2067
- BStBl II 1969, 716
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.05.1961 - V 256/58 U
Agenturmäßiger Verkauf von Dieselkraftstoff an Tankstellenkunden bei …
Auszug aus BFH, 21.08.1969 - V R 127/66
Der Senat hat im Urteil V 256/58 U vom 18. Mai 1961 (BFH 73, 154, BStBl III 1961, 324) den folgenden Leitsatz gebildet: "Ein Tankstellenverwalter, der sich vertraglich verpflichtet hat, die Kraftstoffe einer Mineralölgesellschaft an die Tankstellenkunden im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaft zu verkaufen, ist umsatzsteuerrechtlich als Agent (Handelsvertreter) zu behandeln, wenn durch die Aufmachung der Tankstelle (Hausfarbe, Firmenzeichen, Schilder) für die Kunden deutlich sichtbar gemacht wird, daß die Mineralölgesellschaft die Kraftstoffe vertreibt, und auf Wunsch den Kunden Quittungen ausgestellt werden, aus denen ebenfalls hervorgeht, daß der Treibstoff im Namen und für Rechnung der Mineralölgesellschaft verkauft wird." Der Senat führt in der genannten Entscheidung aus, die strengen Grundsätze der Rechtsprechung über die Besteuerung der Umsätze im eigenen Laden könnten auf die Besteuerung der Tankstellenumsätze nicht ohne weiteres übertragen werden.Im Streitfalle waren zwar zwei der Voraussetzungen des oben bezeichneten, vom Senat im Urteil V 256/58 U vom 18. Mai 1961 (a. a. O.) gebilligten BdF-Erlasses (die vertragliche Verpflichtung zum Verkauf der Treibstoffe im Namen und für Rechnung der betreffenden Mineralölfirma und die Ausstellung von Quittungen mit dem Hinweis auf den agenturweisen Verkauf auf Anfordern des Kunden) erfüllt.
- BFH, 13.06.2006 - I R 84/05
Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für …
In diesem Zusammenhang hat der V. Senat ausgeführt, dass der Pächter nur dann als Handelsvertreter anzusehen sei (und die Lieferung deshalb durch die Mineralölgesellschaft erfolge), wenn er nach außen hin erkennbar im Namen der Mineralölgesellschaft auftrete (BFH-Urteile vom 18. Mai 1961 V 256/58 U, BFHE 73, 154, BStBl III 1961, 324; vom 21. August 1969 V R 127/66, BFHE 96, 550, BStBl II 1969, 716). - FG Hamburg, 28.10.2003 - VI 216/01
InvZulG: Investitionszulagenrechtliche Betriebsstätte bei Tankstellenverpachtung
Schließlich ergibt sich auch aus der Entscheidung des BFH v. 21.08.1969 (V R 127/66, BStBl II 1969, 716), auf das die Klägerin hingewiesen hat, nichts anderes. - BFH, 22.12.1969 - V B 115/69
Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer …
Tankstellenverwalter sind üblicherweise selbständig (Agenten oder Eigenhändler) - vgl. zuletzt BFH-Urteil V R 127/66 vom 21. August 1969, BStBl II 1969, 716 -.
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