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| BFH, 09.04.1987 - V R 134/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung eines Zuschusses von einer Entgeltszahlung durch Dritte - Anforderungen an die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für eine Bauherrengemeinschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.10.1975 - V R 88/74
Zuschüsse aus öffentlichen Kassen sind nur dann nicht Teil des Entgelts, wenn sie …
Auszug aus BFH, 09.04.1987 - V R 134/78
Das FG hat die Zahlung der Gemeinde als Entgelt (von dritter Seite) für die Leistungen der Klägerin an ihre Gemeinschafter (Übertragung des von ihr errichteten Teil- und Wohnungseigentums) beurteilt mit der Begründung, der "Zuschuß" sei - nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) - überwiegend im Interesse der Bauherren als Leistungsempfänger gezahlt worden, nicht aber zur Förderung der Klägerin als der Leistenden. - BFH, 20.01.1955 - V 145/53 S
Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen aus öffentlichen Mitteln - Subventionen als …
Auszug aus BFH, 09.04.1987 - V R 134/78
Die bloße Zweckbestimmung der Mittel reiche nicht aus, die erforderliche Wechselbeziehung zwischen Leistung und Zuschuß herzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Januar 1955 V 145/53 S, BFHE 60, 366, BStBl III 1955, 139). - BFH, 20.01.1955 - V 75/54 U
Steuerbarkeit der gegenüber einer Vereinigung mit satzungsmäßig ausschließlich …
Auszug aus BFH, 09.04.1987 - V R 134/78
Unschädlich sei auch, daß sie versucht habe, den voraussichtlichen Geldbedarf dem Zuschußantrag zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1955 V 75/54 U, BFHE 60, 292, BStBl III 1955, 112).
- BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
Umsatzsteuerliche Behandlung von Druckkostenvorschüssen
Als Entgelt sind demgemäß auch Zuschußzahlungen der öffentlichen Hand an private Unter nehmer für die Übernahme der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (als steuerbare Leistung) gewertet worden (…vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200 -- Tierkörperbeseitigung --;… vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1993, 357 -- Übernahme der Luftaufsicht --, und vom 9. April 1987 V R 134/78, BFH/NV 1987, 602 -- Übernahme von Erschließungsmaßnahmen --). - FG Köln, 25.04.1997 - 3 K 3214/94
Städtische Zahlungen zur Errichtung eines Parkhauses
Dabei ist es gleichgültig für die umsatzsteuerliche Beurteilung, ob die Baulast zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen durch eine Vereinbarung mit den von der Baulast betroffenen Bauherren übernommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1987 - V B 52/86 -, BStBl II 1988, 156 ), oder ob die Bauherren zur Befreiung von ihrer Baulast Ablösezahlungen an die Stadt leisten, mit der diese vertragsgemäß Stellplätze für die Allgemeinheit durch die Klägerin errichten lässt (vgl. BFH-Urteil vom 09. April 1987 - V R 134/78 -, BFH/NV 1987, 602). - FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 234/93 Es kann für die umsatzsteuerliche Beurteilung keinen Unterschied machen, ob die Baulast zur Errichtung von KFZ-Stellplätzen durch eine Vereinbarung mit den von der Baulast betroffenen Bauherrn übernommen wird, (vgl. insoweit BFH-Beschluß vom 12.11.1987 V B 52/86 BStBl. II 1988, 156), oder die Bauherrn wie im Streitfall, zur Befreiung von ihrer Baulast Ablösezahlungen an die Stadt leisten, mit der diese vertragsgemäß Stellplätze für die Allgemeinheit durch die Klägerin errichten läßt (vgl. BFH-Urteil vom 09.04.1987 V R 134/78 , BFH/NV 1987, 602;UR 1988, 250).
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