Rechtsprechung
| BFH, 21.01.1993 - V R 15/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Änderung der maßgeblichen Rechtslage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15a UStG 1980
Umsatzsteuer; Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.05.1992 - V R 12/88
Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V R 15/91
Da die tatsächlichen Umstände beider Zwischenmietverhältnisse im wesentlichen gleich waren, war die gewählte Gestaltung nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931) von Anfang an umsatzsteuerrechtlich nicht relevant. - BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V R 15/91
Daraus folgt, daß bei gleichbleibender Verwendung eine Änderung der dafür maßgebenden Rechtslage durch Gesetzesänderung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983) zu einer Vorsteuerberichtigung führen kann. - BFH, 27.06.1991 - V R 106/86
Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V R 15/91
Dafür reicht aber eine geänderte rechtliche Beurteilung in der Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis nicht aus (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860).
- BFH, 16.12.1993 - V R 65/92
Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den …
Er hat ferner in seinen Urteilen vom 3. Dezember 1992 V R 87/90 (BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411) und vom 21. Januar 1993 V R 15/91 und V R 111/91 - allerdings zu den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen der Absätze 2 und 3 des § 15 UStG 1980 - ausgeführt, daß bei gleichbleibender Verwendung und unveränderter gesetzlicher Regelung bezüglich der Verwendungsumsätze eine spätere andere rechtliche Beurteilung als im Erstjahr nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 führt. - BFH, 16.12.1993 - V R 56/91
Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse
Er hat ferner in seinen Urteilen vom 3. Dezember 1992 V R 87/90 (BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411) und vom 21. Januar 1993 V R 15/91 und V R 111/91 -- allerdings zu den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen der Absätze 2 und 3 des § 15 UStG 1980 -- ausgeführt, daß bei gleichbleibender Verwendung und unveränderter gesetzlicher Regelung bezüglich der Verwendungsumsätze eine spätere andere rechtliche Beurteilung als im Erstjahr nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 führt. - BFH, 11.11.1994 - V R 21/93
Umsatzsteuer; Berichtigung der Vorsteuer bei falscher Beurteilung im Erstjahr
Er hat ferner in seinen Urteilen vom 3. Dezember 1992 V R 87/90 (BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411) und vom 21. Januar 1993 V R 15/91 und V R 111/91 (nicht veröffentlicht) zu den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen des § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 ausgeführt, daß bei gleichbleibender Verwendung und unveränderter gesetz licher Regelung bezüglich der Verwendungsumsätze eine spätere andere recht liche Beurteilung als im Erstjahr nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 führt.
- FG Niedersachsen, 13.09.2000 - 5 K 360/97
Rechtmäßigkeit einer Vorsteuerberichtigung, bei Nutzung eines Gebäudes als …
Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, derzufolge bei gleichbleibender Verwendung und unveränderter gesetzlicher Regelung eine spätere andere rechtliche Beurteilung als im Erstjahr nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG führt (Urteile des BFH vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BStBl II 1993, 411; vom 3. Dezember 1992 V R 87/90, BStBl II 1993, 411; vom 21. Januar 1993 V R 15/91, BFH/NV 1994, 347). - BFH, 16.09.1993 - V R 54/91
Vorsteuerabzugsbegehren trotz steuerfrei Vermietung im Rahmen der erstmaligen …
Er hat ferner in seinen Urteilen vom 3. Dezember 1992 V R 87/90 (BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411), und vom 21. Januar 1993 V R 15/91 und V R 111/91 zu den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen des § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 ausgeführt, daß bei gleichbleibender Verwendung und unveränderter gesetzlicher Regelung bezüglich der Verwendungsumsätze eine spätere andere rechtliche Beurteilung als im Erstjahr nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 führt. - BFH, 16.09.1993 - V R 55/91
Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der …
Er hat ferner in seinen Urteilen vom 3. Dezember 1992 V R 87/90 (BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411) und vom 21. Januar 1993 V R 15/91 BFH/NV 1994, 347 und V R 111/91 zu den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen des § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 ausgeführt, daß bei gleichbleibender Verwendung und unveränderter gesetzlicher Regelung bezüglich der Verwendungsumsätze eine spätere andere rechtliche Beurteilung als im Erstjahr nicht zur Vorsteuer berichtigung nach § 15 a UStG 1980 führt. - BFH, 21.01.1993 - V R 111/91 Parallelentscheidung: BFH, 21.01.1993, V R 15/91, NV.
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