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| BFH, 12.03.1970 - V R 158/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ausreichen der Erhebung des Beweises durch Sachverständige durch Anordnung schriftlicher Begutachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 467
- BStBl II 1970, 460
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.07.1960 - V 96/59 S
Einordnung der Tätigkeit als Graphiker als Tätigkeit als Künstler
Auszug aus BFH, 12.03.1970 - V R 158/66
Das FG hat zur Begründung des nach mündlicher Verhandlung ergangenen klageabweisenden Urteils im wesentlichen folgendes ausgeführt: Nach den in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) V 96/59 S vom 11. Juli 1960 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 549 - BFH 71, 549 -, BStBl III 1960, 453) und V 162/63 vom 29. Juli 1965 (…Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, S. 34) aufgestellten Beurteilungsmaßstäben könne die Tätigkeit, auf der die strittigen Umsätze beruhten, nicht als solche eines Künstlers beurteilt werden. - BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 12.03.1970 - V R 158/66
Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1959 III C 133.57 (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 8 S. 149) kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Bestimmung, auf deren Befolgung verzichtet werden kann, im Verwaltungs-(Finanz-)Prozeß unter anderem dann nicht mehr revisionsrechtlich gerügt werden, wenn es der Revisionskläger unterlassen hat, vor Abschluß der Instanz des FG dort um Abhilfe nachzusuchen.
- BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
Erheblichkeit und Sachdienlichkeit einer Ermittlung i. S. des § 100 Abs. 3 FGO
Selbst wenn es letzteres nicht von sich aus beabsichtigte, kann dies doch auf Antrag eines Beteiligten geboten sein (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1970 V R 158/66, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 82 FGO Tz. 39 a, 41). - BFH, 27.05.1998 - V B 21/98
Anordnung schriftlicher Begutachtung zur Erhebung des Beweises durch …
Will jedoch ein Beteiligter dem Sachverständigen Fragen stellen oder stellen lassen und verlangt er zu diesem Zweck dessen Ladung zur mündlichen Verhandlung, so muß das FG diesem Antrag entsprechen (§ 82 FGO, §§ 397, 402, 411 Abs. 3 ZPO; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. März 1970 V R 158/66, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460).
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