Rechtsprechung
| BFH, 19.08.1976 - V R 160/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfügende Willenserklärung - Übertragung eines Rechts - Betriebsvermögen des Unternehmnes - Sonstige Leistung - Berufsort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStDB (1951) § 7
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übertragung eines Rechts als sonstige Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 120, 415
- DB 1977, 803
- BStBl II 1977, 226
- BStBl II 1977, 269
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 19.07.1973 - BT-Drs 7/913
Auszug aus BFH, 19.08.1976 - V R 160/71
Diese Auslegung geht in die Richtung der Lösung, die in den Art. 7 und 10 des Entwurfs einer Sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern zum Ort der Dienstleistung i. S. dieser Richtlinie vorgeschlagen wird (vgl. Bundestags-Drucksache 7/913).
- BFH, 25.10.1990 - V R 20/85
Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines …
Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. August 1976 V R 160/71 (BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226) gilt diese Vorschrift nur für positives Handeln durch Leistung von Diensten und nicht für die Übertragung von Rechten.Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226 führen also im Streitfall zu demselben Ergebnis wie die Vorschrift des § 3 Abs. 10 UStG 1973.
Dabei kann wiederum dahinstehen, ob dies daraus folgt, daß die Gemeinschuldnerin bei der Abtretung des Lieferanspruchs oder bei der Abgabe der Verzichtserklärung gemäß § 3 Abs. 10 Satz 1 UStG 1973 im wesentlichen im Inland tätig wurde, oder daraus, daß der Lieferanspruch, den die Gemeinschuldnerin an die B. abgetreten hat oder auf den sie verzichtet hat, zu ihrem inländischen Betriebsvermögen gehörte (vgl. Urteil in BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226).
- FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der …
Die Vertragsparteien haben - begrifflich allerdings unzutreffend - die Übertragung als "Eigentumsübergang" bezeichnet (vgl. § 1 Abs. 2 und Abs. 3 des Kaufvertrages) und damit zum Ausdruck gebracht, dass bei der veräußernden keine Rechtspositionen mehr verbleiben sollten (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, V R 95/66, BStBl II 1970, 706; BFH-Urteil vom 19. August 1976 V R 160/71, BStBl II 1977, 226: Übertragung von Lieferungs- und Kompensationsrechten als substanzüberlassende Leistung;… Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, § 13 Rdnr. 94).Hierdurch hatte die Käuferin zwar - aus rechtlicher Sicht - eine hinreichend gesicherte Erwerbsposition inne; die veräußernde blieb jedoch bis zum Bedingungseintritt Rechtsinhaberin, da sie sich ihrer Rechtsposition mangels vorbehaltloser Übertragung gerade nicht gänzlich entäußerte (BFH-Urteil vom 19. August 1976 a.a.O.;… BFH-Urteil vom 16. Juli 1970 a.a.O.).
- BFH, 22.03.1979 - V R 128/70
Ort der Leistung bei Duldung fremder Rechtsausübung durch Künstler
Zum Leistungsort substanzüberlassender Leistungen hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 19. August 1976 V R 160/71 (BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226, Umsatzsteuer-Rundschau 1977 S. 71 mit Anmerkung Übertragung eines obligatorischen Kompensationsrechts) in Ausfüllung einer Rechtslücke die Belegenheit der Substanz als maßgebliches Kriterium herausgestellt.
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