Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1974 - V R 160/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nur geringfügige Behandlung - Gegenstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BerlinFG § 6 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 114, 146
- BStBl II 1975, 130
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.11.1961 - VI C 231.58
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 10.10.1974 - V R 160/73
Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung wird durch sie jedenfalls nicht verletzt (BVerwGE 13, 153, 164) [BVerwG 08.11.1961 - VI C 231/58] . - BVerwG, 09.11.1955 - V C 228.54
Zulässigkeit von Hand- und Spanndiensten
Auszug aus BFH, 10.10.1974 - V R 160/73
Die Frage, ob ein Sachverhalt, der diesem Kernbereich zugeordnet werden muß, in seiner speziellen Ausprägung unter den unbestimmten Rechtsbegriff fällt, haben Exekutive und Gerichte jeweils nach durchschnittlichen sozialen, wirtschaftlichen oder technischen Anschauungen zu entscheiden (BVerwGE 2, 313).
- BFH, 10.02.1977 - V R 24/76
Herstellung in Berlin - Verarbeitung - Bearbeitung - Betrachtung des …
Umfaßt eine Behandlung auch Vorgänge, die für sich allein nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BerlinFG nicht als Be- oder Verarbeitung gelten (Kennzeichnen, Umpacken, Umfüllen, Sortieren, das Zusammenstellen von erworbenen Gegenständen zu Sachgesamtheiten und das Anbringen von Steuerzeichen), so sind diese in die Betrachtung einzubeziehen (Fortführung des Urteils vom 10. Oktober 1974 V R 160/73, BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130).Nach den Ausführungen des BFH im Urteil vom 10. Oktober 1974 V R 160/73 (BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130) sei entscheidend, ob und in welchem Umfang die Behandlung eines Gegenstandes in einem Produktionsverfahren nach allgemeinem wirtschaftlichen und technischen Verständnis nennenswert sei und für die Belebung der Berliner Wirtschaft (Schaffung von Arbeitsplätzen, Auslösung von Investitionen usw.) Bedeutung habe.
Wie der Senat in seinem Urteil V R 160/73 näher ausgeführt hat, entzieht sich der unbestimmte Rechtsbegriff der "geringfügigen Behandlung" einer allgemeingültigen festen Abgrenzung.
Auf das Gesamtbild dieser Vorgänge ist jedoch nach der Entscheidung des Senats V R 160/73 abzustellen.
Diese Auslegung der Geringfügigkeitsklausel steht auch sonst in Übereinstimmung mit den Darlegungen des Senats im Urteil V R 160/73, in dem er sich ausführlich mit der Zielsetzung dieser Regelung anhand der Entstehungsgeschichte befaßt hat.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt
Anhaltspunkte dafür, dass die Konkretisierung des hier streitigen unbestimmten Rechtsbegriffs "geringfügig" in der Kostenverordnung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht möglich ist, werden von der Klägerin nicht dargelegt, noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "geringfügig" im Abgabenrecht: BFH, Urt. v. 10.10.1974 - V R 160/73 -, juris; im Aufenthaltsrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.01.2005 - 19 B 2439/04 -, juris;… im Baurecht: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 -, juris). - BFH, 24.03.1987 - X R 38/81
1. Ursprungsbescheinigung durch Finanzbehörden nachprüfbar 2. Zum Begriff der …
a) Zum Begriff der nur "geringfügigen" Behandlung eines Gegenstandes hat der BFH im Urteil vom 10. Oktober 1974 V R 160/73 (BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130) Stellung genommen.
- BFH, 14.07.1983 - V R 128/80
Lieferung von Altmaterial - Lieferung von Abfallmaterial
Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Frage, ob eine mehr als nur geringfügige Behandlung eines Gegenstandes im Sinn von § 6 Abs. 1 Satz 1 Berlinförderungsgesetz vorliegt, entscheidend, ob und in welchem Umfang die Behandlung des Gegenstandes in einem Produktionsverfahren nach allgemeinem wirtschaftlichen und technischen Verständnis nennenswert ist und für die Belebung der Berliner Wirtschaft (Schaffung von Arbeitsplätzen, Auslösung von Investitionen u. a. m.) Bedeutung hat (Urteile vom 10. Oktober 1974 V R 160/73, BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130, und vom 10. Februar 1977 V R 24/76, BFHE 121, 567, BStBl II 1977, 519). - BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
Verwirkung des Klagerechts - Ablehnung der Erteilung einer Ursprungsbescheinigung
Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 10. Oktober 1974 V R 160/73 (BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130) den Begriff der geringfügigen Behandlung abweichend von der bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung ausgelegt hatte, bemühte sich die GmbH, eine Aufhebung der Widerrufsverfügung vom 12. Dezember 1972 und der ablehnenden Bescheide zu erreichen. - BFH, 01.06.1989 - V R 37/83
Kriterien für den Erlass eines Leistungsbescheids - Verstoß gegen Denkgesetze …
Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 10. Oktober 1974 V R 160/73 (BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130) den Begriff der geringfügigen Behandlung abweichend von der bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung ausgelegt hatte, bemühte sich die GmbH, eine Aufhebung der Widerrufsverfügung vom 12. Dezember 1972 und der ablehnenden Bescheide zu erreichen. - BFH, 31.01.1985 - V R 43/76
Nicht nur geringfügige Bearbeitung von Gegenständen bei der fachgerechte …
Zum Begriff der nur "geringfügigen" Behandlung eines Gegenstandes hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 10. Oktober 1974 V R 160/73 (BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130) Stellung genommen.
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