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Rechtsprechung
   BFH, 17.02.1994 - V R 17/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8805
BFH, 17.02.1994 - V R 17/91 (https://dejure.org/1994,8805)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1994 - V R 17/91 (https://dejure.org/1994,8805)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - V R 17/91 (https://dejure.org/1994,8805)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein …

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - V R 17/91
    Die beiden bezeichneten Vorschriften erfassen Wertabgaben des Unternehmens und setzen übereinstimmend voraus, daß ein für unternehmensfremde Zwecke verwendeter Gegenstand zuvor dem Unternehmen zugeordnet worden ist; Entsprechendes gilt für Dienstleistungsent nahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1993 V R 87/89, Umsatzsteuer- Rundschau 1994, 41).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, das die private Nutzung eines betrieblichen Telefons im Jahre 1986 betraf, im einzelnen dargelegt.

    Dies hat der Senat in dem bezeichneten Urteil V R 87/89 -- unter Heranziehung der ebenfalls in den Streitjahren geltenden Fernsprechordnung -- für Leistungen der Deutschen Bundespost entschieden, die zum Teil betrieblichen und zum Teil privaten Gesprächen dienten.

  • BFH, 18.05.1993 - V R 134/89

    Eine GmbH (Organgesellschaft) bewirkt Eigenverbrauch des Organträgers, wenn sie …

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - V R 17/91
    Die letztgenannte Vorschrift faßt sonstige Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen dienenden Gegenstands (sog. Gegenstandsverwendung) und die Entnahme von sonstigen Leistungen (sog. Dienstleistungsentnahme) jeweils für Zwecke außerhalb des Unternehmens zusammen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Mai 1993 V R 134/89, BFHE 172, 159, BStBl II 1993, 885 unter II.1 m. w. N.).
  • BFH, 27.04.1995 - V R 2/94

    Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen an Kunden mit Postfachanschrift in Ghana als …

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 17. Februar 1994 V R 17/91, BFH/NV 1995, 351; vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200; Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 41), an der er festhält.
  • FG Hamburg, 21.05.1997 - III 131/96

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides bei nachträglich bekannt …

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