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| BFH, 24.09.1987 - V R 19/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus …
Auszug aus BFH, 24.09.1987 - V R 19/82
Anmerkung: Die Entscheidungsgründe entsprechen im wesentlichen denen des Urteils vom 24. September 1987 V R 196/83 (BFHE 151, 99, BStBl II 1987, 873 [BFH 24.09.1987 - V R 196/83]); ergänzend wird auf das BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79 (BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 742) zur Verwertung des Sicherungsgutes durch den Konkursverwalter und auf die Anmerkung in HFR 1988, 111 hingewiesen. - BFH, 24.09.1987 - V R 196/83
Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den …
Auszug aus BFH, 24.09.1987 - V R 19/82
Anmerkung: Die Entscheidungsgründe entsprechen im wesentlichen denen des Urteils vom 24. September 1987 V R 196/83 (BFHE 151, 99, BStBl II 1987, 873 [BFH 24.09.1987 - V R 196/83]); ergänzend wird auf das BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79 (BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 742) zur Verwertung des Sicherungsgutes durch den Konkursverwalter und auf die Anmerkung in HFR 1988, 111 hingewiesen.
- BFH, 29.07.2009 - V B 156/08
Aussetzung der Vollziehung auf Anschlussbeschwerde: Steuerbare …
Die Freigabe von Gegenständen, die gemäß §§ 1, 6 Abs. 1 der Konkursordnung zur Konkursmasse gehören, aus der Masse durch den Konkursverwalter an den Gemeinschuldner beendet die Massezugehörigkeit dieser Gegenstände, so dass Umsätze, die mit diesen Gegenständen ausgeführt werden, gegenüber dem Gemeinschuldner und nicht gegenüber der Masse geltend zu machen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 19/82, BFH/NV 1988, 678, unter II. a). - BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90
Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den …
Die Umsatzsteuer, die bei der Lieferung des Sicherungsguts durch den Konkursverwalter an den Sicherungsnehmer entsteht, ist keine Konkursforderung i.S. des § 3 Abs. 1 KO, sondern gehört zu den Massekosten i.S. des § 58 Nr. 2 KO (ständige Rechtsprechung vgl. Urteile vom 31. Mai 1972 V R 121/71, BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809; vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; in BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741; vom 24. September 1987 V R 19/82, BFH/NV 1988, 678; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817, …sowie Beschluß vom 13. Mai 1992 V B 9/92, BFH/NV 1992, 846).
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