Rechtsprechung
| BFH, 16.12.1993 - V R 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Folgen der Mitwirkung eines nicht mehr ehrenamtlichen Richters an Verfahren und Entscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.07.1990 - II R 65/89
Ausschluß eines Richters kraft Gesetzes, der früher Vorsteher des beklagten FA …
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - V R 2/92
Die vorhandenen tatsächlichen Feststellungen sind nicht verwertbar, weil sie unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters zustande gekommen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 1990 II R 65/89, BFHE 161, 8, BStBl II 1990, 787, unter 4).
- FG Düsseldorf, 29.04.2005 - 1 K 5587/01
Vorsteuerabzug; Unentgeltliche Arbeitnehmerunterbringung; …
Auch wenn die Aufenthaltsdauer der ausländischen Arbeitnehmer in dem Haus des Klägers diejenige einer - dem BFH-Urteil vom 21.07.1994 V R 2/92, BStBl II 1994, 881 zugrunde liegenden - Unterbringung in Hotels oder Gasthöfen überstieg, führt die Beurteilung hier zu dem gleichen Ergebnis.Bereits mit dieser - für den dortigen Fall der Arbeitnehmerunterbringung bei Felssicherungsarbeiten angeführten - Begründung hat der BFH in dem Urteil vom 21.07.1994 V R 2/92, BStBl II 1994, 881, eine Zuwendung zu vornehmlich privaten Zwecken verneint (ebenso Beschluss des BFH vom 21.06.2001 V B 32/01, BStBl II 2002, 616).
Dem entspricht es zusätzlich, dass die C GmbH ihren Arbeitnehmern die Mietaufwendungen für die Zimmernutzung als Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei hätte ersetzen können, wenn diese solche Aufwendungen selbst getragen hätten (vgl. ebenso Urteil des BFH vom 21.07.1994 V R 2/92, BStBl II 1994, 881).
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