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Rechtsprechung
   BFH - V R 22/16   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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https://dejure.org/9999,100782
BFH - V R 22/16 (https://dejure.org/9999,100782)
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Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32, AO § 227
    Kindergeld, Erlass, Mitwirkungspflicht

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 ; AO § 227

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Sachsen, 07.11.2017 - 3 K 69/17
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , Revision V R 22/16 erledigt durch Rücknahme, sowie Urteil vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO und vom 24. Februar 2011 16 K 2050/09 Kg, Revision V R 40/11 erledigt durch Hauptsacheerledigung) und des FG Bremen (Urteil vom 28. August 2014 3 K 9/14 (1)), dass es nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn bei der Verletzung von Mitwirkungspflichtigen ein Billigkeitserlass versagt werde; die Kindergeldkassen wollten hiermit berechtigterweise vermeiden, dass betroffene Kindergeldberechtigte, insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem SGB II , ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der Familienkasse nicht nachkommen würden, weil das Vermeiden dieses Aufwandes für sie folgenlos wäre.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 3 K 3168/18

    Elass von Kindergeldrückforderung bei vorheriger Anrechnung auf Sozialleistungen

    Rn. 20 Die Frage, ob ein Erlass der Kindergeldrückforderung nur zu gewähren ist, wenn kein Verstoß der Erlassantragstellerin gegen Mitwirkungspflichten vorliegt, wenn also die Erlassantragstellerin kein Verschulden an der Überzahlung trifft, ist zwischen den Finanzgerichten umstritten (bejahend: FG Düsseldorf 16. Senat, Urteil vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977, Juris; FG Bremen 3. Senat, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944, Juris; FG Düsseldorf 16. Senat, Urteil vom 07.04.2016 16 K 377/16 AO, Juris, die hierzu zunächst anhängige Revision BFH V R 22/16 wurde zurückgenommen; FG Düsseldorf 9. Senat, Urteil vom 11.01.2018 9 K 1625/17 AO, Juris; verneinend: Sächsisches FG…, Urteil vom 07.11.2017 3 K 69/17 (Kg), Juris Rn. 39, hierzu Revision anhängig, BFH III R 31/17).
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