Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2008 - V R 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich; Vorsteuerberichtigung; Veräußerung eines vermieteten Grundstücks an den Mieter
- Judicialis
UStG 1999 § 1 Abs. 1a; ; UStG 1999 § 15a Abs. 6a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei fehlender Fortführung des Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) 1999; Vorsteuerberichtigung aufgrund einer Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) 1999
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn der Erwerber das Unternehmen fortführt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verkauf eines Vermietungsobjekts an den bisherigen Mieter
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Zur Einordnung von Grundstücksübertragungen als "Geschäftsveräußerung im Ganzen"
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsveräußerung
- Voraussetzungen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
- Land- und Forstwirtschaft
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpachtungs- und Veräußerungsleistungen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.02.2006 - 16 K 10889/03
- BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung …
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Die in diesen Bestimmungen verwendeten Begriffe sind nach der Rechtsprechung des EuGH autonome Begriffe des Gemeinschaftsrechts, die eine in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnr. 32).Im Hinblick auf diesen Zweck erfasst Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG die Übertragung der Geschäftsbetriebe und der selbständigen Unternehmensteile, die jeweils materielle und immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnrn.
Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnr. 44).
Eine derartige Verwendung führt deshalb zur sofortigen Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit und kann nicht als Geschäftsveräußerung im Ganzen beurteilt werden (vgl. EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnrn.
Im Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnr. 44) betont der EuGH, dass die Regelungen der Richtlinie 77/388/EWG nur die Übertragung eines Geschäftsbetriebes oder eines selbständigen Unternehmensteiles materielle und ggf. immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann, und schließt ausdrücklich die bloße Übertragung von Gegenständen aus.
- BFH, 18.01.2005 - V R 53/02
Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr …
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
aa) § 1 Abs. 1a UStG 1999 dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).Insbesondere liegt bei der Veräußerung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung der Pacht- oder Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor (BFH-Urteile in BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61; in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 111, BStBl II 2004, 802).
Die Vermietungstätigkeit der Klägerin ging mit der Veräußerung des Grundstücks nicht auf sie über, weil sie die bisher durch die Klägerin ausgeübte unternehmerische (Vermietungs-)Tätigkeit mit dem bestehenden Mietvertrag, dessen Partei sie auf Mieterseite selbst war, nicht fortführen konnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).
- BFH, 22.11.2007 - V R 5/06
Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils …
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Vielmehr führt der Erwerber den bisherigen Berichtigungszeitraum fort (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 2007 V R 5/06, BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448).Insbesondere liegt bei der Veräußerung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung der Pacht- oder Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor (BFH-Urteile in BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61; in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 111, BStBl II 2004, 802).
- BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Der vom EuGH bei der Auslegung betonte Vereinfachungszweck greift vielmehr auch dann ein, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb aus z.B. betriebswirtschaftlichen oder kaufmännischen Gründen in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (Senatsurteil vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165). - BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665). - BFH, 24.02.2005 - V R 45/02
Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des …
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Insbesondere liegt bei der Veräußerung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung der Pacht- oder Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor (BFH-Urteile in BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61; in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 111, BStBl II 2004, 802). - BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
Unentgeltliche Betriebsübertragung
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665). - BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Insbesondere liegt bei der Veräußerung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung der Pacht- oder Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor (BFH-Urteile in BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61; in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 111, BStBl II 2004, 802). - BFH, 18.11.1999 - V R 13/99
Übertragung eines Grundstücks
Auszug aus BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (BFH-Urteil vom 18. November 1999 V R 13/99, BFHE 190, 251, BStBl II 2000, 153).
- BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15
Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig …
Rn. 33 d) Das FG hat ausgehend davon zwar zu Recht angenommen, dass die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung bezüglich der ursprünglich an den Ehemann der Klägerin verpachteten Räume schon deshalb nicht vorliegen, weil die Erwerberin diese Räume nicht weiterhin verpachtet, sondern für ihre eigene unternehmerische Tätigkeit selbst genutzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730, unter II.2.c, Rz 32 f.; vom 4. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc (1), Rz 30; vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21. Oktober 2015 XI R 40/13, BFHE 251, 474, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 50, Rz 63;… BFH-Beschluss vom 15. April 2016 XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 29; s.a. BFH-Urteil vom 24. September 2009 V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, Rz 24, zum Erwerb durch den bisherigen Mieter). - BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und …
Rn. 25 (3) Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2008 - V R 23/06, BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc; in BFHE 265, 549, Rz 52), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2009 - V B 46/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2010, R165, unter 1.; BFH-Urteile vom 28.06.2017 - XI R 23/14, BFHE 258, 517, Rz 75; in BFHE 265, 549, Rz 52).Insoweit konnte der Kläger die Vermietungstätigkeit der A schon deshalb nicht fortführen, weil er diese Teile des Grundstücks nicht wie A zuvor weiterhin verpachtete, sondern für seine eigene unternehmerische Tätigkeit selbst genutzt hat (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 18.01.2005 - V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730, unter II.2.c, Rz 32 f.; in BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc (1), Rz 30; vom 24.09.2009 - V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, Rz 24; vom 06.05.2010 - V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21.10.2015 - XI R 40/13, BFHE 251, 474, BStBl II 2017, 852, Rz 63; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 33;… BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 29).
- BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
Rn. 52 bb) Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. BFH-Urteil vom 04.09.2008 - V R 23/06, BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc, Rz 29), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2009 - V B 46/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2010, R165, unter 1., Rz 4;… BFH-Urteil in BFHE 258, 517, BFH/NV 2017, 1561, Rz 75).
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
Nach dem Urteil des BFH vom 04.09.2008 - V R 23/06 sei maßgebend bei der Geschäftsveräußerung, ob das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermögliche.Dabei seien die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu beachten (BFH, Urteil vom 4.9.2008, V R 23/06).
Allein, dass der Erwerber das Grundstück ebenfalls - für seine andere unternehmerische Tätigkeit - nutzt, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (BFH, Urteil vom 04. September 2008 - V R 23/06 -, juris).
- FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch …
Andererseits hat der BFH mit Urteil vom 04.09.2008 - V R 23/06 (BFH/NV 2009, 426) eine Geschäftsveräußerung abgelehnt in dem Fall, dass der bisherige Pächter das Grundstück erwirbt und das auf dem Grundstück ausgeführte Unternehmen unverändert fortführt.Rn. 91 Der dem Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09 zugrunde liegende Fall ist - im Gegensatz zu den den Urteilen vom 04.09.2008 - V R 23/06 und vom 06.05.2010 - V R 26/09 zugrunde liegenden Fällen - dem Streitfall vergleichbar, weil die Verpachtungen fortgeführt wurden, wenn auch aufgrund neuer Verträge.
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 - 1 K 1124/21 In dem vom BFH mit Urteil vom 04.09.2008 (V R 23/06, BFH/NV 2009, 426) entschiedenen Verfahren habe ein Unternehmer ein Grundstück zunächst an einen anderen Rechtsträger vermietet, welcher das Grundstück für eigene unternehmerische Zwecke verwandt habe.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 3062/06
Festsetzungsverjährung bei Änderung nach § 174 Abs. 4 AO
Vielmehr liegt eine Geschäftsveräußerung durch Übertragung eines einzelnen Grundstücks insbesondere dann vor, wenn die vom Veräußerer ausgeübte Vermietungstätigkeit vom Erwerber fortgesetzt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteile vom 22.11.2007 V R 5/06, BFHE 219, 442, BStBl. II 2008, 448; vom 04.09.2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426; vom 18.09.2008 V R 21/07, BFHE 222, 170, BStBl. II 2009, 254; vom 30.04.2009 V R 4/07, DStR 2009, 1804).Andererseits fehlt es an der für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung erforderlichen Fortführung des Unternehmens, wenn bei der Veräußerung des Gebäudes der Mietvertrag nicht übergeht und die Erwerberin eine Vermietungstätigkeit des Veräußerers nicht fortsetzt (BFH, Urteile vom 11.10.2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl. II 2008, 447; vom 04.09.2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426; vom 18.09.2008 V R 21/07, BFHE 222, 170, BStBl. II 2009, 254).
- FG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 4 K 75/23
Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von …
Rn. 41 Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. das BFH-Urteil vom 04. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (…vgl. das BFH-Urteil vom 28. Juni 2017 XI R 23/14, BFHE 258, 517, BFH/NV 2017, 1987). - BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Zur Darlegung von Divergenz und Verfahrensfehlern
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der zufolge eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG voraussetzt, dass das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht, wobei im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen ist (BFH-Urteile vom 4. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426; vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447). - FG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 4 K 76/23
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom …
Rn. 32 Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. das BFH-Urteil vom 04. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (…vgl. das BFH-Urteil vom 28. Juni 2017 XI R 23/14, BFHE 258, 517, BFH/NV 2017, 1987). - FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19
Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 247/13
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich …
- FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a …
- FG Nürnberg, 01.03.2010 - 2 K 1592/09
Eigenständige Definition der umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung - …
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