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| BFH, 08.08.1991 - V R 50/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für Zweifel eines Leistungsempfängers an der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers im Erhebungsgebiet der Umsatzsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.05.1990 - V R 167/84
- Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 50/88
Zweifel hätte er haben müssen, wenn er - gemessen an einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter - zu Zweifeln führende tatsächliche Umstände hätte kennen und Zweifel begründende Schlußfolgerungen hätte ziehen müssen (Senatsurteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095).
- BFH, 13.01.2005 - V R 12/02
USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993
Solche Zweifel bestehen, wenn der Leistungsempfänger zu Zweifeln führende Umstände hätte kennen und Zweifel begründende Schlussfolgerungen hätte ziehen müssen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; vom 8. August 1991 V R 50/88, BFH/NV 1992, 344). - FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 5 K 1734/97
Haftung für Umsatzsteuer; Abzugsverfahren; Unternehmer; Privater Leistungsbezug; …
Zweifel hätte er haben müssen, wenn er - gemessen an einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter - zu Zweifeln führende tatsächliche Umstände hätten kennen und begründete Schlussfolgerungen hätte ziehen müssen (BFH, Urteile vom 23.05.1990, V R 167/84, BStBl II 1990, 1095; vom 08.08.1991, V R 50/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV-, 1992, 344;… Beschluss vom 23.04.1997, V B 74/96, BFH/NV 1997, 817). - FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98
Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für …
Da in jenem Zeitpunkt eine Steuerpflicht des Umsatzes und damit eine etwaige Einbehaltungspflicht für die Klägerin nicht erkennbar war, entspricht die Situation denjenigen Fallgestaltungen, in denen in der Rechtsprechung auch die Haftung für die USt ausländischer Unternehmer bereits als ermessenswidrig gewürdigt worden ist, z. B. wenn die ausländische Ansässigkeit des liefernden Unternehmers nicht erkennbar war (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. Mai 1990 V R 167/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 161, 191, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 1095, und vom 8. August 1991 V R 50/88, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1992, 344, sowie Urteil des 10. Senats des Gerichts vom 19. Juni 1986 X K 230/84, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1987, 47).
- BFH, 23.04.1997 - V B 74/96
Auswirkungen eines Nichtberuhen einer angefochtenen Entscheidung des …
Denn die Entscheidung betrifft nicht die Frage des Wohnsitzes der Subunternehmer, sondern -- wie sich eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt -- die Frage, ob der Kläger an der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers im Inland Zweifel hatte oder hätte haben müssen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV; BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, und vom 8. August 1991 V R 50/88, BFH/NV 1992, 344). - FG Nürnberg, 27.06.2000 - II 80/00
Haftung für Umsatzsteuer bei zweifelhafter Ansässigkeit
Die Pflichten des Leistungsempfängers im Abzugsverfahren entfallen danach nicht schon dann, wenn die fehlende Ansässigkeit des leistenden Unternehmers im Inland für ihn nicht erkennbar ist (vgl. BFH- Urteil vom 8.8. 1991 V R 50/88, BFH/NV 1992, 344). - FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 9/96 Die Pflichten des Leistungsempfängers im Abzugsverfahren entfallen danach nicht schon dann, wenn die fehlende Ansässigkeit des leistenden Unternehmers im Inland für ihn nicht erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.1991 V R 50/88 , BFH/NV 1992, 344).
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