Rechtsprechung
| BFH, 13.07.1995 - V R 51/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Konkretisierung des Grundsatzes der entschuldigten Fristversäumung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84
Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung …
Auszug aus BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Für die Wirksamkeit der (Ersatz-)Zustellung kommt es nicht darauf an, ob der Kläger die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen oder ob er sie tatsächlich vorgefunden hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170 unter 1. m. w. N.).Ebenso wie das Verlegen oder Verlieren eines Schriftstücks grundsätzlich nicht entschuldbar ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1990 VII B 165/89, BFH/NV 1990, 682), begründet ein Übersehen der Mitteilung und ihre versehentliche Vernichtung nach der Rechtsprechung des BFH keine schuldlose Unkenntnis von der Zustellung des Schriftstücks (vgl. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und in BFH/NV 1988, 170 unter 2.).
- BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75
Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches …
Auszug aus BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Eine Fristversäumung ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, BStBl II 1978, 467 unter I. 1. b). - BFH, 30.01.1990 - VII B 165/89
Klage gegen bestandskräftigen Haftungsbescheid
Auszug aus BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Ebenso wie das Verlegen oder Verlieren eines Schriftstücks grundsätzlich nicht entschuldbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1990 VII B 165/89, BFH/NV 1990, 682), begründet ein Übersehen der Mitteilung und ihre versehentliche Vernichtung nach der Rechtsprechung des BFH keine schuldlose Unkenntnis von der Zustellung des Schriftstücks (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und in BFH/NV 1988, 170 unter 2.). - BFH, 02.05.1973 - VIII R 72/71
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist - Aufgabe der …
Auszug aus BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Die Wiedereinsetzung wird nicht nur durch grobes Verschulden, sondern bereits durch einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Mai 1973 VIII R 72/71, BFHE 109, 297, BStBl II 1973, 663). - BFH, 21.12.1967 - VI R 210/67
Zustellung von Urteilen - Finanzgerichtliches Verfahren - Niederlegung beim …
Auszug aus BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Ebenso wie das Verlegen oder Verlieren eines Schriftstücks grundsätzlich nicht entschuldbar ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1990 VII B 165/89, BFH/NV 1990, 682), begründet ein Übersehen der Mitteilung und ihre versehentliche Vernichtung nach der Rechtsprechung des BFH keine schuldlose Unkenntnis von der Zustellung des Schriftstücks (vgl. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und in BFH/NV 1988, 170 unter 2.).
- BFH, 10.10.2011 - III B 126/10
Grundsätzliche Bedeutung
Mit Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94 (BFH/NV 1996, 193) habe der BFH entschieden, dass eine Fristversäumnis nur dann als entschuldigt anzusehen sei, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Einzelfalles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht habe verhindert werden können.Rn. 15 2. Mit der Rüge, das FG sei von der Entscheidung des BFH in BFH/NV 1996, 193 abgewichen, hat die Familienkasse keinen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO dargelegt.
Rn. 18 Tatsächlich lag der Entscheidung des BFH in BFH/NV 1996, 193 ein vergleichbarer Sachverhalt nicht zugrunde, da im Urteilsfall keine Hilfsperson in den Bekanntgabevorgang eingeschaltet war.
- BFH, 15.10.1998 - III R 58/95
Investitionszulagenantrag einer GmbH
Eine Fristversäumung ist deshalb nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94 BFH/NV 1996, 193, m.w.N.). - BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum - …
Eine Fristversäumnis ist nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, m.w.N.).
- BFH, 28.07.2017 - X S 2/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten - …
Das Verlegen oder Verlieren eines Schriftstücks ist grundsätzlich nicht entschuldbar (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, m.w.N). - BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und …
Eine Fristversäumnis ist nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, m.w.N.). - BFH, 27.08.1998 - III R 47/95
Zuständiges Finanzamt für Investitionszulagen-Antrag
Eine Fristversäumung ist deshalb nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1996 - 20 A 3523/95 Rn. 33 Vgl. BFH, Urteil vom 13. Juli 1995 - V R 51/94 - OLG Düsseldorf, Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 13 U 277/93 - Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 233 Rdnr. 35.
Rn. 35 - vgl. BFH, Urteil vom 13. Juli 1995 - V R 51/94 -, m.w.N. -,.
- BFH, 23.10.2001 - VIII B 51/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung - Postzustellungsurkunde - …
Das FG hat im Zusammenhang mit seiner Entscheidung, der Kläger sei nicht ohne sein Verschulden verhindert gewesen, die Einspruchsfrist einzuhalten, zutreffend ausgeführt, dass es zu der einem Steuerpflichtigen zumutbaren Sorgfalt gehöre, eingehende Post genau daraufhin durchzusehen, ob sich in dieser eine Mitteilung über eine förmliche Zustellung befinde (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193). - BFH, 30.06.1998 - III R 5/97
InvZul-Antrag; eigenhändige Unterschrift
Eine Fristversämung ist deshalb nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, m.w.N.). - FG Sachsen, 03.08.2005 - 5 K 1296/02
Begründung eines Verwaltungsakts im Sinne von § 126 Abs. 3 AO; Verweis auf den …
Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193). - BFH, 29.04.2002 - VIII B 13/02
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdebegründung - …
- BFH, 09.10.1998 - III R 20/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
- FG Niedersachsen, 30.04.2025 - 10 K 172/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fahrlässiger Fristversäumnis
- FG Sachsen, 05.12.2002 - 2 K 983/01
Streit zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der …
- FG Düsseldorf, 23.01.2002 - 7 K 4018/00
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung wegen nicht …
- FG München, 21.02.2001 - 1 K 4885/99
Gegenbeweis zu in Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen
- FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 115/10
Einkommensteuerrecht und Abgabenordnung: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in …
- FG Hamburg, 13.05.2003 - I 522/00
Zu den Voraussetzungen über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- FG Düsseldorf, 22.10.1999 - 18 K 3536/96
Rechtsfolgen der Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung ; Anforderungen an …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 2 K 983/01
Einhaltung der Antragsfrist des § 6 Abs. 1 InZulG setzt eigenhändige Unterschrift …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".