Rechtsprechung
| BFH, 11.08.1989 - V R 59/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Belegvoraussetzungen für Dienstreisen im Sinn des Lohnsteuerrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - V R 59/86
Soweit im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. August 1988 X R 55/81 (BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120) ausgeführt ist, der Unternehmer könne den Nachweis darüber, daß ihm ein anderer Unternehmer Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt habe, nicht allein durch Vorlage der Originalrechnung, sondern mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel führen, läßt sich daraus bei der Sachlage des Streitfalles kein für die Klägerin günstiges Ergebnis herleiten. - BFH, 13.12.1984 - V R 44/82
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - V R 59/86
Die vom FG daraus gezogenen Konsequenzen entsprechen dem Urteil des Senats vom 13. Dezember 1984 V R 44/82 (Umsatzsteuer-Rundschau 1985, 90).
- BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
Vorsteuerabzug bei Reisekosten; Pauschbeträge
Es führte zur Begründung im wesentlichen aus, im Falle der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten nach Pauschbeträgen sei der von § 36 Abs. 5 UStDV geforderte Eigenbeleg materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und durch andere Beweismittel nicht zu ersetzen (Hinweis auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1985, 90, und vom 11. August 1989 V R 59/86, BFH/NV 1990, 270).Für eine Schätzung dieser Vorsteuerbeträge ist deshalb entsprechend der Rechtsprechung des BFH in UR 1985, 90 und in BFH/NV 1990, 270 kein Raum.
- FG Münster, 11.03.1997 - 15 K 5141/95 Die Erstellung des mit den vorgenannten Angaben versehenen Belegs ist nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung und Literaturauffassung unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuern ( BFH-Beschluß vom 11. August 1989 V R 59/86 , UR 1990, 18; BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90; FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 22. November 1983 2 K 239/81, EFG 1984, 419; und vom 26. Mai 1975 III 103/73, EFG 1975, 608;… Schüle/Teske/Wendt, Kommentar zur Umsatzsteuer, Stand 1996, § 15 UStG Rdnr. 464;… Wagner in Sölch-Ringleb-List, Umsatzsteuergesetz , Stand 1996, § 15 UStG Rdnr. 165).
Nach dem Wortlaut des § 36 Abs. 5 UStDV dient der vom Unternehmer auszustellende Eigenbeleg nicht nur dem Nachweis des pauschalierten Vorsteuerabzugs, sondern der Beleg stellt die materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug dar (BFH-Beschluß, UR 1990, 18; BFH-Urteil, UR 1985, 90; FG Rheinland-Pfalz, EFG 1975, 608).
- FG München, 06.04.2001 - 14 K 4692/98
Pauschaler Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Erstattung von …
Ihre Erfüllung ist daher unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuerbeträge (vgl. zu allem: BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1985, 90, und vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207 , sowie BFH-Beschlüsse vom 11. August 1989 V R 59/86, UR 1990, 18, …und vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 ; Urteil des FG Münster vom 11. März 1997 15 K 5141/95 U, EFG 1997, 914, Rau/Dürrwächter, UStG , Kommentar, § 15 Tz. 844). - BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen …
Gegen das Urteil des FG hat die Klägerin Revision eingelegt, die beim Senat unter dem Az. V R 59/86 anhängig und über die noch nicht entschieden ist.
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