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Rechtsprechung
   BFH, 01.04.1982 - V R 66/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,16145
BFH, 01.04.1982 - V R 66/77 (https://dejure.org/1982,16145)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1982 - V R 66/77 (https://dejure.org/1982,16145)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1982 - V R 66/77 (https://dejure.org/1982,16145)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 01.04.1982 - V R 66/77
    NV: Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind zu schätzen, wenn Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis anderer Unternehmer erteilt waren, sie hernach aber verlorengegangen sind, und nicht mehr rekonstruiert werden können (Literatur; zur Beweislast beim Vorsteuerabzug vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1978 V R 39/75).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche …

    Im Urteil vom 1. April 1982 V R 66/77 (juris) betreffend die Vernichtung sämtlicher Unterlagen durch Brand sei als Zeugin eine Buchhalterin benannt worden.

    Denn die erfolgte Rechnungstellung wird durch den Verlust der Rechnungen nicht aufgehoben (BFH-Urteil vom 1. April 1982 V R 66/77, juris).

  • BFH, 05.08.1988 - X R 55/81

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung

    Der spätere Verlust des Abrechnungspapiers bringt den einmal entstandenen Abzugsanspruch nicht rückwirkend zum Erlöschen (BFH-Urteil vom 1. April 1982 V R 66/77; vgl. auch Beschluß vom 11. Juni 1981 V B 33/79 beide nicht veröffentlicht - NV -).

    Zudem lassen sich weder aus den Urteilen in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 und BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, noch aus dem Urteil in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721 Hinweise entnehmen, daß der V. Senat die in den Urteilen V R 66/77 und in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345 vertretene Rechtsauffassung habe aufgeben wollen, daß die abziehbaren Vorsteuern zu schätzen sind, sofern Rechnungen erteilt waren, "hernach aber verloren gegangen" sind und "nicht rekonstruiert werden" können (vgl. dazu auch Bunjes, UR 1978, 228, und Weiß, UR 1979, 88, sowie Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 1969 - IV A/3 - S 7.300 - 48/69, BStBl I 1969, 349, Abschn. C III 4).

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