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Rechtsprechung
   BFH, 09.09.1993 - V R 94/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8266
BFH, 09.09.1993 - V R 94/89 (https://dejure.org/1993,8266)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1993 - V R 94/89 (https://dejure.org/1993,8266)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1993 - V R 94/89 (https://dejure.org/1993,8266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Steuerpflichtige Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt (§ 4 UStG )

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.02.1991 - V R 63/86

    Steuerermäßigung des allgemeinen Steuersatzes für Leistungen und Eigenverbrauch …

    Auszug aus BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
    Denn eine Tätigkeit ist nicht bereits dann für einen Tierarzt berufstypisch, wenn sie mit dem Beruf lediglich vereinbar ist (vgl. entsprechend zur berufstypischen Tätigkeit eines Rechtsanwalts: Senatsurteil vom 28. Februar 1991 V R 63/86, BFH/NV 1991, 632 unter 1. b).

    Schließlich ist auch bedeutsam, nach welcher Gebührenordnung die Leistungen der Klägerin (zulässigerweise) abrechenbar waren (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1991, 632, unter 1. c).

  • BFH, 26.05.1977 - V R 95/76

    Keine Steuerfreiheit für die Lieferung von Arzneien durch ärztliche Hausapotheke

    Auszug aus BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
    Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt i.S. des § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchst. a UStG 1980 liegen vor, wenn der Unternehmer Tierarzt ist und die Umsätze für seinen Beruf berufstypisch sind (vgl. entsprechend zur Tätigkeit als Arzt: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879; und BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 62/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14, Rechtsspruch 13).
  • BFH, 27.07.1978 - V R 66/76

    Medikamenten- und Impfstoffabgabe durch Tierarzt keine umsatzsteuerrechtlich …

    Auszug aus BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
    Ob die streitigen Umsätze für einen Tierarzt berufstypisch (vgl. zum Berufsbild des Tierarztes: BFH-Urteile vom 27. Juli 1978 V R 66/76, BFHE 126, 239, BStBl II 1978, 686, …und vom 3. Juli 1986 IV R 66/84, BFH/NV 1987, 89) waren, kann der Senat aufgrund des vom FG festgestellten Sachverhalts nicht beurteilen.
  • EuGH, 24.05.1988 - 122/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
    Leistungen der Tierärzte werden von dieser Bestimmung nicht erfaßt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 24. Mai 1988 Rs. 122/87, EuGHE 1988, 2685, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1989, 315).
  • BFH, 14.04.1983 - V B 62/82
    Auszug aus BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
    Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt i.S. des § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchst. a UStG 1980 liegen vor, wenn der Unternehmer Tierarzt ist und die Umsätze für seinen Beruf berufstypisch sind (vgl. entsprechend zur Tätigkeit als Arzt: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879; und BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 62/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14, Rechtsspruch 13).
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 66/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Vergünstigung für Nebentätigkeiten aus …

    Auszug aus BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
    Ob die streitigen Umsätze für einen Tierarzt berufstypisch (vgl. zum Berufsbild des Tierarztes: BFH-Urteile vom 27. Juli 1978 V R 66/76, BFHE 126, 239, BStBl II 1978, 686, und vom 3. Juli 1986 IV R 66/84, BFH/NV 1987, 89) waren, kann der Senat aufgrund des vom FG festgestellten Sachverhalts nicht beurteilen.
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

    Rn. 13 e) Weil sich der Streitfall auf eine nationale Gesetzeslage bezieht, in der --anders als heute-- in § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchst. a UStG der Tierarzt noch ausdrücklich als potentieller Leistungserbringer genannt war (vgl. zum Umfang der Steuerbefreiung bei Leistungen von Tierärzten z.B. BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 94/89, BFH/NV 1994, 509, m.w.N.) hätte der Kläger überdies darlegen müssen, inwieweit sich die von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfragen entweder auch mit Blick auf die --gänzlich anders formulierte-- Nachfolgeregelung oder in einer nicht ganz unerheblichen Zahl noch anhängiger Verfahren stellen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. November 2010 I B 40/10, BFH/NV 2011, 637;… vom 31. Oktober 2013 V B 67/12, BFH/NV 2014, 578).
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