Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 27.01.1994 - V S 16/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5183
BFH, 27.01.1994 - V S 16/93 (https://dejure.org/1994,5183)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1994 - V S 16/93 (https://dejure.org/1994,5183)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - V S 16/93 (https://dejure.org/1994,5183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.11.1987 - V B 58/87

    Prozesskostenhilfe - KG

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V S 16/93
    Ein allgemeines Interesse i. S. des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann nur angenommen werden, wenn außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. November 1987 V B 58/87, V S 13/87, BFHE 151, 338, BStBl II 1988, 198).
  • BFH, 28.04.1993 - I S 2/93

    Voraussetzungen der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V S 16/93
    Dies ist insbesondere zu bejahen, wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (BFH-Beschluß vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55, 56 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 12.11.1987 - V S 13/87

    Prozesskostenhilfe - KG

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V S 16/93
    Ein allgemeines Interesse i. S. des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann nur angenommen werden, wenn außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. November 1987 V B 58/87, V S 13/87, BFHE 151, 338, BStBl II 1988, 198).
  • BFH, 19.12.1986 - VIII S 9/86

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V S 16/93
    Wird PKH -- wie hier -- zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens beantragt, so muß ein Antragsteller entweder erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen, und zwar bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1986 VIII S 9/86, BFH/NV 1988, 659 m. w. N.), oder auf eine im früheren Verfahrensstadium abgegebene Erklärung mit der klaren Bekundung Bezug nehmen, daß seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind (vgl. BFH in BFH/NV 1988, 659).
  • BFH, 27.04.2001 - XI S 8/01

    Gewerbesteuer - Gewerbeertragssteuer - Prozeßkostenhilfe - Erhebliche Härte - …

    Der Senat lässt dahingestellt, ob die im Verfahren ... eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch in diesem Verfahren vorgelegt anzusehen ist (§ 117 Abs. 2 ZPO; vgl. auch z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332).
  • BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06

    Prozesskostenhilfe für den Liquidator einer juristischen Person

    Eine Bewilligung nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da der Liquidator keine Partei kraft Amtes ist (BFH, Beschl. v. 27. Januar 1994 - V S 16/93, BFH/NV 1995, 332, 333; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. März 2006 - 2 W 64/05, iuris Tz. 2).
  • BFH, 17.11.2008 - XI S 13/08

    Zum Anspruch einer GmbH auf Prozesskostenhilfe

    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich, wie im Streitfall, um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO darlegen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332;… vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65;… vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 08.08.2001 - I S 15/00

    Körperschaftsteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeklage - Klagefrist …

    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich wie im Streitfall um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht nur glaubhaft machen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können, sondern auch darlegen, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332;… vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65;… vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 09.11.2000 - I S 6/00

    PKH-Antrag einer juristischen Person; Computerfax

    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich, wie im Streitfall, um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO darlegen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332;… vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65;… vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 13.05.1997 - VII S 8/97

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Hierzu muß der Rechtsmittelführer, wenn es sich dabei, wie im Streitfall, um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und in einer Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Beifügung entsprechender Belege (§ 117 Abs. 2 ZPO) darlegen, daß die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und daß die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332).
  • BFH, 08.08.2001 - I S 17/00

    Körperschaftsteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeklage - Klagefrist …

    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich wie im Streitfall um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht nur glaubhaft machen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können, sondern auch darlegen, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332;… vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65;… vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 08.08.2001 - I S 16/00

    Körperschaftsteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeklage - Klagefrist …

    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich wie im Streitfall um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht nur glaubhaft machen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können, sondern auch darlegen, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332;… vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65;… vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • FG Hamburg, 28.07.2003 - V 255/02

    Prozesskostenhilfe für eine OHG und Aussetzung der Vollziehung

    Auch der Antragsteller zu 2. ist als Liquidator der Antragstellerin nicht Partei kraft Amtes gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. BFH-Beschluss vom 27.1.1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht