Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1991 - V S 4/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.08.1988 - X R 66/82
Ein Privatmann schuldet die vom Käufer in einem Vertrag über den Verkauf eines …
Auszug aus BFH, 08.03.1991 - V S 4/90
Insoweit unterscheide sich der Sachverhalt nicht von demjenigen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. August 1988 X R 66/82 (BFHE 155, 193, BStBl II 1988, 1019), das auch vom FG erwähnt werde.Soweit die Revision auf das BFH-Urteil in BFHE 155, 193, BStBl II 1988, 1019 gestützt ist, ist hinreichende Erfolgsaussicht zu verneinen.
- BFH, 25.03.1986 - III B 5/86
Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch …
Auszug aus BFH, 08.03.1991 - V S 4/90
Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist summarisch zu prüfen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526). - BFH, 04.10.1988 - VII B 62/88
Vorliegen oder Nichtvorliegen des Beziehen von Heizöl und anschließender …
Auszug aus BFH, 08.03.1991 - V S 4/90
Wenn - wie hier - die Erfolgsaussicht von der Frage abhängt, ob weitere Maßnahmen zur Sachaufklärung erforderlich sind, kann von Erfolgsaussicht nur dann ausgegangen werden, wenn die für erforderlich gehaltenen und angestrebten Aufklärungsmaßnahmen (z. B. eine Zeugenvernehmung) im Hauptverfahren ernsthaft in Betracht kommen (vgl. BFH, Beschluß vom 4. Oktober 1988 VII B 62/88, BFH/NV 1989, 386).
- FG Düsseldorf, 25.06.2003 - 5 K 5868/99
Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen; …
Rn. 24 Aufgrund dieser Ausgestaltung des § 14 Abs. 3 UStG als Gefährdungstatbestand greift die Vorschrift nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, welcher sich der Senat anschließt, bereits dann ein, wenn jemand einem anderen ein unausgefülltes Formular übergibt, auf dem der andere alsdann unberechtigterweise Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellt (u.a. BFH-Urteil vom 5. August 1988, X R 66/82, BStBl II 1988, 1019, BFH-Beschluß vom 8. März 1991, V S 4/90, BFH/NV 1992, 210; Urteil des FG Köln vom 10. Oktober 1994, 2 K 1625/90, EFG 1995, 453; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23 Februar 1995, 2 K 65/94, EFG 1995, 809; Birkenfeld, USt.-Handbuch, Bd.II, Abschn.IV, § 161, Rdnr.20).
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