Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1974 - V ZB 10/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsfrist - Versäumnis - Unabwendbarer Zufall - Zurechnung - Sorgfaltspflicht - Fristenkalender
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 973
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51
Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 08.05.1974 - V ZB 10/74
Der Senat läßt die ergänzende Darstellung und Glaubhaftmachung zu (BGHZ 2, 342).
- BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76
Egänzendes Beschwerdevorbringen - Beufungsbegründungsfrist - Fristen - Handakten …
Ist die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist somit nur darauf zurückzuführen, daß die Handakten dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin ohne sein Zutun vor der Bearbeitung wieder weggenommen wurden und daß der mit der Fristenkontrolle betraute und hierin erfahrene Bürovorsteher entgegen der gebotenen und bei ihm auch sonst üblichen Handhabung den Fristenkalender nicht auf noch offenstehende Eintragungen durchgesehen hat, so beruht sie auf einem unabwendbaren Zufall, weil ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten in diesem Fall nicht schon darin gesehen werden kann, daß er die Sache hinsichtlich der Berufungsbegründungsfrist nicht im Auge behalten hat (vgl. BGH Beschl. vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 = VersR 1968, 1089; Beschl. vom 8. Mai 1974 - V ZB 10/74 = VersR 1974, 973).
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