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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1447
BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13 (https://dejure.org/2014,1447)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - V ZB 108/13 (https://dejure.org/2014,1447)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13 (https://dejure.org/2014,1447)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 6/13

    Notwendigkeit einer Aushändigung der Ablichtung des Haftantrags im Zusammenhang …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    Es reicht zur Nachholung der Aushändigung jedenfalls aus, dass die Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Akteneinsicht Kenntnis von dem vollständigen Haftantrag erlangen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 6/13, juris Rn. 6).

    Das Beschwerdegericht hat den Betroffenen, wie zur Heilung des Verfahrensmangels außerdem erforderlich (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 6/13, juris Rn. 6), auch selbst (unter Beteiligung seiner Verfahrensbevollmächtigten und des Beteiligten zu 2 als seiner Vertrauensperson) persönlich angehört.

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    Jedenfalls zeigt die erfolgreiche Durchführung der Abschiebung zum vorgesehenen Zeitpunkt, dass sich das Alter des Betroffenen nicht als Hindernis ausgewirkt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 19 …und vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 24).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    Jedenfalls zeigt die erfolgreiche Durchführung der Abschiebung zum vorgesehenen Zeitpunkt, dass sich das Alter des Betroffenen nicht als Hindernis ausgewirkt hat (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 19 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 24).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten - …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    best.) im Vermerk über die Anhörung oder an sonstiger Aktenstelle (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5) zu entnehmen sein.
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    Dafür muss nicht entschieden werden, ob die Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen, ähnlich wie bei der Übersendung an einen Verfahrenspfleger (dazu Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, juris Rn. 11), dadurch nachgeholt werden konnte, dass der vollständige Haftantrag dem Beteiligten zu 2 als Vertrauensperson des Betroffenen zugeleitet wurde.
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 142/12

    Abschiebungshaftverfahren: Verfahrensfehler bei fehlender Aushändigung des …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    best.) im Vermerk über die Anhörung oder an sonstiger Aktenstelle (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5) zu entnehmen sein.
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung durch die beteiligte Behörde im …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13
    Denn diesem muss vor der Anhörung durch den Haftrichter eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt und erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt werden; dies muss einer schriftlichen Dokumentation durch das Gericht (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 107/13, z. Veröff.
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 37/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an richterlichen Vermerk gem. § 28 Abs. 4 FamFG

    Dass dies geschehen ist, muss dem Protokoll über die Anhörung zu entnehmen oder in anderer Weise in der Akte dokumentiert sein (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13, juris Rn. 5 mwN).

    Unterbleibt die Übergabe des Haftantrags oder seine vollständige Übersetzung, verletzt dies den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13, juris Rn. 8;… Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 4 f.).

  • BGH, 11.06.2024 - XIII ZB 49/21

    Abschiebungshaft: Mitteilung wesentlicher Ergänzungen und Änderungen des …

    Dass dies geschehen ist, muss dem Protokoll über die Anhörung zu entnehmen oder in anderer Weise in der Akte dokumentiert sein (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13, juris Rn. 5 mwN).
  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Dem Betroffenen ist vor der Anhörung durch den Haftrichter eine Ablichtung des Haftantrags zu übergeben, der erforderlichenfalls mündlich übersetzt werden muss; beides ist im Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle zu vermerken ( BGH InfAuslR 2014, 384; BGH Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13 - ).
  • LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Rn. 93 Zwar kann eine zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 2 FamFG erforderliche Aushändigung des Haftantrags nicht angenommen werden, weil eine Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen oder seinen Verfahrensbevollmächtigten spätestens zu Beginn der Anhörung weder im Anhörungsprotokoll noch sonst in der Akte vermerkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13 -Rn. 5, juris).
  • LG Bonn, 15.08.2014 - 4 T 257/14

    Abschiebehaft, Vollzug, Beschleunigungsgebot

    Er enthält insbesondere die notwendigen Ausführungen zur Durchführung der geplanten Abschiebung sowie alle wesentlichen Angaben zu dem konkreten Fall, insbesondere die maßgeblichen Daten und Erwägungen der Behörde betreffend die geplante Abschiebung nach H. Der Antrag ist dem Betroffenen auch anlässlich der richterlichen Anhörung ausgehändigt worden (vgl. BGH, B. v. 16.01.2014, V ZB 108/13, dort Rn. 5), wie unter anderem der Vermerk des Amtsrichters im Anhörungsprotokoll vom 15.04.2014 belegt.
  • LG Bonn, 16.07.2014 - 4 T 212/14

    Anordnung der Haft zur Rückführung eines Ausländers

    Rn. 9 Die Kammer hat die Ausländerakte des Landkreises S/X beigezogen, dem Betroffenen - was bereits vom Amtsgericht vor der dortigen Anhörung zu veranlassen gewesen wäre (vgl. zuletzt BGH V ZB 108/13, Rn 5; BGH V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 ff) - den Haftantrag zur Verfügung gestellt und ihn am 15.07.2014 erneut angehört.
  • LG Bonn, 12.02.2014 - 4 T 22/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in sein …

    Er ist dem Betroffenen auch anlässlich der richterlichen Anhörung ausgehändigt worden (vgl. zuletzt BGH Beschluss vom 16.01.2014, V ZB 108/13, Rn 5), wie u.a. der Vermerk der Richterin (Bl. ## f d.A.) belegt.
  • LG Stade, 22.04.2014 - 9 T 35/14

    Abschiebehaft: Rechtliches Gehör durch Bekanntgabe des Haftantrages

    Dabei reicht es zur Nachholung der Aushändigung bereits aus, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Akteneinsicht vom 15. April 2014 Kenntnis von dem vollständigen Haftantrag erlangen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2014, Az.: V ZB 108/13, - zitiert nach juris).
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