Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2008 - V ZB 131/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fortführung des Zivilprozesses gegen einen früheren Grundstückspächter wegen rückständigen Pachtzinses durch den Zwangsverwalter nach Veräußerung des Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 148 § 161 Abs. 1
Beendigung der Beschlagnahme bei Zurücknahme des Antrags auf Anordnung der Zwangsverwaltung durch den Gläubiger - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 15.03.2007 - 10 L 51/05
- LG Lübeck, 19.10.2007 - 3 T 77/07
- BGH, 10.07.2008 - V ZB 131/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2008 - V ZB 130/07
Beendigung der Beschlagnahme bei Zurücknahme des Antrags auf Anordnung der …
Auszug aus BGH, 10.07.2008 - V ZB 131/07
Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren V ZB 130/07 (zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) verwiesen.
- AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15
Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis …
Nimmt der (einzig verbleibende) und/oder alle Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung während des Zwangsverwaltungsverfahrens uneingeschränkt zurück, endet die Beschlagnahme des Grundstücks und der von ihr umfassten Objekte nämlich mit dem Aufhebungsbeschluss des Zwangsverwaltungsgerichts (BGH, Beschluss vom 10.07.2008, Az.: V ZB 130/07, u.a. in: NJW 2008, Seiten 3067 f.; BGH, Beschluss vom 10.07.2008, Az.: V ZB 131/07, u.a. in: NJW-Spezial 2008, Seite 673).
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