Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1955 - V ZB 14/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DB 1956, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.01.1955 - V ZB 28/54
Vertragshilfe. Unzumutbare Härte
Auszug aus BGH, 28.06.1955 - V ZB 14/55
Die Antragsgegnerin zu 1) rügt mit ihrer sofortigen weiteren Beschwerde Verletzung des § 3 Abs. 3 VHG und meint, das Kammergericht sei von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Januar 1955 (V ZB 28/54 = BGHZ 16, 105) abgewichen.Diesen Standpunkt hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 4. Januar 1955 (V ZB 28/54, BGHZ 16, 105 [106/107] = NJW 1955, 343 = MDR 1955, 218) sowie in seiner zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 17. Mai 1955 (V ZB 11/55) ebenfalls eingenommen.
Der erkennende Senat hat in seiner oben angeführten Entscheidung vom 4. Januar 1955 (V ZB 28/54) dargelegt, daß die besonderen Gründe, die eine Zinsherabsetzung für den Gläubiger als eine unzumutbare Härte erscheinen lassen, sich sowohl aus der Person des Gläubigers wie des Schuldners oder auch aus den beiderseitigen Verhältnissen ergeben können und infolgedessen unter Umständen auch eine lediglich auf Seiten des Schuldners bestehende Tatsache einen besonderen Grund bilden könne, aus dem die Zinsherabsetzung für den Gläubiger unzumutbar sein würde.
- BGH, 10.05.1955 - V ZB 32/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.06.1955 - V ZB 14/55
In einer weiteren Entscheidung vom 10. Mai 1955 (V ZB 32/54) hat der erkennende Senat auf den Grundsatz der Vertragstreue hingewiesen und ausgeführt, eine Vertragshilfe dürfe, soweit das Gesetz nicht eine Sonderregelung getroffen habe, nur Platz greifen, wenn der Schuldner nach Lage der Dinge einer Hilfe bedürfe. - BGH, 10.06.1955 - V ZB 17/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.06.1955 - V ZB 14/55
Davon wird aber in allen den Fällen keine Rede sein können, in denen der Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers hinsichtlich des Zinsrückstandes in der Lage ist, ohne daß dadurch eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage eintritt (vgl. außer dem genannten Beschluß vom 10. Mai 1955 noch den Beschluß des Senats vom 10. Juni 1955, V ZB 17/55). - BGH, 17.05.1955 - V ZB 11/55
Vertragshilfe. Offenlegungspflicht
Auszug aus BGH, 28.06.1955 - V ZB 14/55
Diesen Standpunkt hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 4. Januar 1955 (V ZB 28/54, BGHZ 16, 105 [106/107] = NJW 1955, 343 = MDR 1955, 218) sowie in seiner zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 17. Mai 1955 (V ZB 11/55) ebenfalls eingenommen.
- BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
Rechtsmittel
Den Gesichtspunkt der Vertragstreue hat der Senat auch in der schon angeführten Entscheidung vom 10. Juni 1955 (V ZB 17/55) und in seinem Beschluß vom 28. Juni 1955 (V ZB 14/55) herausgestellt.
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