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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1991 - V ZB 17/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8626
BGH, 24.01.1991 - V ZB 17/90 (https://dejure.org/1991,8626)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1991 - V ZB 17/90 (https://dejure.org/1991,8626)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - V ZB 17/90 (https://dejure.org/1991,8626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ein nach dem Recht der ehemaligen DDR unzulässiges Rechtsmittel bleibt unzulässig - Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung (ZPO) für Verfahren, die ihren Ausgang in der früheren DDR genommen haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - V ZB 17/90
    Eine Gerichtsentscheidung wird wirksam, wenn sie zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben, also vom Geschäftsstellenbeamten zur Mitteilung an die Partei in den Geschäftsgang gegeben worden ist (BGHZ 85, 361, 364).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 319/90

    Zulässigkeit von Revisionen zum BGH nach Beitritt der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - V ZB 17/90
    Dies bedeutet, daß das Rechtsmittel, wenn es bereits nach dem Recht der ehemaligen DDR unzulässig war, unzulässig bleibt (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1990, VI ZR 319/90, WM 1991, 115).
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90

    Einlegung der Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts

    Soweit der Senat in dieser Frage von dem Beschluß des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 1991 (V ZB 17/90 - DtZ 1991, 213) abweicht, bedarf es keiner Vorlage an den Großen Senat nach § 136 Abs. 1 GVG.
  • BGH, 27.02.1991 - V ZR 221/90

    Möglichkeit der Kassation - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Wirksamwerdens des …

    Dies bedeutet, daß das Rechtsmittel, wenn es bereits nach dem Recht der ehemaligen DDR nicht statthaft war, unzulässig bleibt (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1990, VI ZR 319/90, WM 1991, 115; Senatsbeschlüsse v. 24. Januar 1991, V ZR 219/90 und V ZB 17/90).
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